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Die Bedürfnisse des Kindes ernst nehmen

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Mein Mann und ich sind geschieden. Wir haben ein gemeinsames Kind, Lea, 6-jährig. Das Besuchsrecht ist geregelt: Lea besucht ihren Vater jedes zweite Wochenende sowie am Mittwochabend. Da schläft sie auch bei ihm. Nun will Lea nicht mehr bei ihm schlafen. Sie kann auch nicht klar äussern warum. Bei der Trennung weint sie und klammert sich an mich. Ich will Lea nicht von meinem Ex-Mann fernhalten. Doch mir bricht es fast das Herz, wenn ich sie so weinen sehe. Die Gespräche mit meinen Ex-Mann brachten bis jetzt nichts. Er hält am Besuchsrecht fest. G. F.

Sie sind in einer schwierigen Situation. Sie sehen das Bedürfnis von Lea und wollen sie unterstützen, doch ihr Ex-Mann ist nicht gesprächsbereit. Positiv ist, dass er Lea betreuen und Zeit mit ihr verbringen will. Doch in seiner Verletztheit nimmt er ihre Bedürfnisse nicht ernst. Wird Lea gezwungen, die Nacht bei ihrem Vater zu verbringen, kann das zu traumatischen Erfahrungen führen. Es wäre wichtig zu erfahren, warum Lea nicht bei ihrem Vater schlafen will. Für Kinder in ihrem Alter ist es jedoch anspruchsvoll, die Gründe klar darzulegen.

Wenn Eltern nicht mehr kommunizieren können, sind häufig die Kinder die Leidtragenden. Daher ist es wichtig, dass die Kommunikation mit ihrem Ex-Mann wieder in Gang kommt. Eine Mediation kann helfen, damit Sie als Eltern wieder miteinander sprechen können, um die Angelegenheiten des Kindes mit einer neutralen Drittperson zu klären. Eltern werden Sie für Lea das ganze Leben bleiben, und Sie werden immer wieder Situationen begegnen, wo Sie miteinander kommunizieren müssen.

Eventuell finden Sie mit Ihrem Ex-Mann auch einen Kompromiss. Lea könnte den Tag bei ihm verbringen und anschliessend bei Ihnen schlafen. Dies verlangt von Ihnen und Ihrem Ex-Mann Flexibilität. Vielleicht gibt es auch eine Drittperson, bei der sich Lea sicher fühlt und wo sie die Nacht verbringen kann. So empfindet Ihr Ex-Mann nicht, dass Sie ihm Lea wegnehmen wollen, sondern dass es um das Bedürfnis des Kindes geht.

Es kann sein, dass dies eine vorübergehende Phase von Lea ist und es wieder eine Zeit geben wird, wo das Schlafen beim Vater kein Problem ist. Es ist wichtig, Leas Bedürfnis ernst zu nehmen, damit sich die schwierige Situation nicht verfestigt.

Eine grosse Herausforderung ist es, in Anwesenheit von Lea nicht schlecht über Ihren Ex-Mann zu sprechen. Ihr Ex-Mann bleibt der Vater von Lea, den sie lieben darf.

Rita Jungo Küttel, Psychologin & Supervisorin Marte Meo, ist Mitarbeiterin beim Verein Familienbegleitung. Dieser bietet Unterstützung bei der Erziehung von Kindern zwischen 0 und 7 Jahren. Tel: 026 322 86 33, contact@educationfamiliale.ch, www.educationfamiliale.ch

Ratgeber Erziehung

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