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Die Behörden sollen in Zukunft die Baugesuche zügiger behandeln

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Wer im Kanton Freiburg bauen möchte, löst mit seinem Gesuch ein langwieriges, komplexes und verworrenes Verfahren aus. Viele Stellen sind beteiligt, oftmals wird ein Dossier hin- und hergeschoben, und nicht immer wissen die zuständigen Stellen, was genau sie zu tun haben. Baudirektor Maurice Ropraz hielt gestern vor der Presse fest: «Das muss ein Ende haben.»

Die Zahl der Gesuchte steigt. Ein gemeinsamer Bericht der Baudirektion, der Oberämter und der Gemeinden stellt an vielen Punkten Engpässe fest. Jeder für sich ist nicht gravierend. In der Summe stellen sie aber einen Musterfall von Bürokratie dar. Ropraz sprach sogar von einem «kafkaesken System», das in wenigen Extremfällen dazu führe, dass ein Amt vom Gesuchssteller eine Korrektur verlange und ein anderes genau dessen Gegenteil. Die Folge sind Verzögerungen.

Das Amt badet vieles aus

Die Leiterin des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA), Giancarla Papi, sagte, sie werde oft gefragt, ob «wir überhaupt wissen, was wir wollen». Die Verzögerungen seien zwar nicht bezifferbar, nehmen aber klar zu. Und: An jedem vierten Gesuch gibt es im Lauf des Verfahrens etwas zu beanstanden. Allerdings sei damit nicht gesagt, dass sie nur deshalb auch abgelehnt werden.

Oft geben Gesuchssteller Dossiers unvollständig ab, und die Gemeinden leiten sie unbesehen weiter. Sie müssen aufwendig nachgebessert werden. «Sie können nun nicht mehr darauf zählen, dass die Verwaltung ihnen einfach die Arbeit abnimmt», hielt der Oberamtmann des Seebezirkes, Daniel Lehmann fest. Beim Bauamt herrsche Uneinigkeit über dessen Rolle im Bewilligungsverfahren. Die einen Angestellten helfen mehr, die anderen weniger. Die Folge ist die hohe Arbeitslast des zuständigen Amtes. Auch die Kommunikation mit den vielen betroffenen Stellen braucht Zeit, vor allem wenn einem Gesuchssteller ein negatives Gutachten mitgeteilt wird. Und: Viele Stellen melden heute Forderungen an.

Alle haben eine Aufgabe

Die Probleme können nur durch Veränderungen beim Ablauf und eine Neuverteilung der Aufgaben und Instrumente behoben werden, so Ropraz. Diese Reform tritt nun auf den 1. Mai in Kraft. Während sechs Monaten wird das System evaluiert. Ropraz schwebt als Lösung nicht eine Gesetzesänderung vor, sondern eine effektivere Umsetzung der bestehenden Regelungen.

Die beratende Arbeitsgruppe spricht sich für eine Stärkung der Entscheidungsbefugnis der Oberämter aus. Nur sie kommunizieren in heiklen Fällen mit dem Gesuchssteller, fordern Nachbesserungen und entscheiden. Für die Mehrarbeit sollen sie die nötigen Kompetenzen bekommen. Bei Bedarf auch zusätzliche Stellen, ergänzte Daniel Lehmann. Ob damit das Verfahren verkürzt werden kann, ist unklar. Doch es werde entschlackt und insgesamt wohl schneller.

Das Bauamt ist in Zukunft vor allem für einen reibungslosen Ablauf und die Einreichung fehlerfreier Dossiers besorgt. Dies beinhaltet die klare Kommunikation von Mängeln gegenüber dem Oberamt und bedingt einen intensiven Austausch. So hat das Oberamt eine stabile Grundlage für eine Erwägung und einen Entscheid. Das Bauamt wird für zukünftige Aufgaben entlastet.

Die Hauptverantwortung tragen Gesuchssteller und Architekten. Diese seien nun motivierter, saubere Dossiers einzugeben, so Ropraz. Das neue System bevorteilt korrekte Gesuche, sie werden rascher durch die Mühlen des Verfahrens geschleust. Er stellt auch klar: «Die Architekten sind Profis», sie müssten wissen, was richtig sei. Lehmann schloss: «So marschieren alle Ämter in die gleiche Richtung und ziehen am gleichen Strick.»

Laut Albert Bachmann, Präsident des Gemeindeverbandes, sind Gemeinden das Einstiegstor ins Verfahren. Sie dürfen keine mangelhaften Dossiers weiterleiten. Sie kontrollieren die formellen Punkte, fordern Korrekturen. «Das ist unsere Aufgabe, nicht diejenige des Kantons», so Bachmann. Mit dieser Aufgabe seien viele kleinere Gemeinden überfordert. «Und das spricht für die Notwendigkeit von Fusionen.»

Unterstützung: Kanton hilft den Gemeinden

D ie Gemeinden erhalten mehr Aufgaben, der Kanton unterstützt sie aber auch. Er stellt ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Ver- und Geboten zur Verfügung. Auf der Homepage des zuständigen Amtes können neue Formulare heruntergeladen werden. Schliesslich wird der Eingang eines Dossiers beim Bauamt dem Gesuchssteller quittiert. Bauamtschefin Giancarla Papi betonte aber, dass man das Verfahren nicht im Detail online nachverfolgen kann. Dies, um Diskussionen und Reklamationen vor dem Entscheid des Oberamtes zu vermeiden. Schliesslich informiert sich das Bauamt ständig über den Stand der Verfahren. fca

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