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Die Besonderheiten der Wahl in Murten: Anzahl Sitze, Wahltermin und Ersatzwahl

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Total 59 Personen können die Stimmberechtigten von Murten, Galmiz, Gempenach und Clavaleyres für den Gemeinderat und Generalrat wählen. Wer über wie viele Sitze bestimmen darf, ist genau geregelt.

Sieben Sitze sind im Gemeinderat und 52 im Generalrat zu vergeben: Das sind die Eckpunkte der Gemeindewahlen in Murten, Galmiz, Gempenach und Clavaleyres. Diese vier Gemeinden werden auf den 1. Januar 2022 fusionieren.

Die Frist für die Einreichung der Wahllisten in Murten, Galmiz, Gempenach ist am Montagmittag abgelaufen. Noch wurden nicht alle Wahllisten veröffentlicht. Mit den Murtner Parteien haben die FN über die Ausgangslage und ihre Ambitionen gesprochen.

Neuer Generalrat mit 52 Mitgliedern

Von den sieben Sitzen im Murtner Gemeinderat stehen sechs dem Wahlkreis Murten zu, also den Wählerinnen und Wählern der heutigen Gemeinde Murten. Galmiz und Gempenach bilden einen gemeinsamen Wahlkreis und vergeben einen Sitz. Clavaleyres wird keinen Vertreter in den Gemeinderat schicken.

Der Generalrat von Murten wird neu nicht mehr 50, sondern 52 Mitglieder umfassen: 44 Sitze stehen dem Wahlkreis Murten zu, 4 dem Wahlkreis Galmiz und je 2 dem Wahlkreis Gempenach sowie dem Wahlkreis Clavaleyres.

Clavaleyres wählt erst 2022

Während Murten, Galmiz und Gempenach ihre Wahl am 26. September durchführen, wird Clavaleyres seine beiden Generalrätinnen oder Generalräte erst im kommenden Jahr bestimmen. «In der Fusionsvereinbarung von Murten und Clavaleyres ist festgehalten, dass diese Wahl im ersten Quartal nach der Fusion stattfinden wird, also bis zum 31. März 2022», sagt Bruno Bandi, Stadtschreiber von Murten, auf Anfrage. Der genaue Wahltermin müsse vom Kanton festgelegt werden und sei noch nicht bekannt.

Bei Ersatzwahlen in der neuen Legislatur werden die Wahlkreise beibehalten. So ist es in der Fusionsvereinbarung von Murten, Galmiz und Gempenach geregelt. Gibt also jemand beispielsweise aus dem Wahlkreis Galmiz sein Amt vorzeitig ab, wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger wieder von diesem Wahlkreis bestimmt und nicht von Gempenach oder Murten. Verlegt ein Mitglied des Gemeinderats oder des Generalrats seinen Wohnsitz von einem Wahlkreis in einen anderen innerhalb der neuen Gemeinde, findet jedoch keine Ersatzwahl statt.

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