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Die «Bürgernahe Polizei» ist bald im ganzen Kanton vermehrt im Einsatz

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Autor: walter buchs

Freiburg Der Staatsrat hat dem Grossen Rat soeben den Gesetzesentwurf über die bürgernahe Polizei überwiesen. Damit wird ein Ziel des laufenden Regierungsprogramms verwirklicht.

Erhöhte Präsenz

Gemäss dem Entwurf, der Änderungen des Gesetzes über die Kantonspolizei vorsieht, hat die bürgernahe Polizei ihre Aufgabe «durch eine erhöhte Präsenz an risikogefährdeten Orten, durch regelmässige Kontakte mit der Bevölkerung und durch ein partnerschaftliches Vorgehen bei der Lösung von Problemen» zu erfüllen. Vorgesehen ist, dass die seit 2004 in der Agglomeration Grossfreiburg tätige bürgernahe Polizei auf den ganzen Kanton ausgedehnt wird, wie es in einer Medienmitteilung der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) vom Freitag heisst.

Die erwähnte Aufgabe ist von der Gendarmerie wahrzunehmen. Diese hat vor, dafür 98 Polizeibeamtinnen und -beamte einzusetzen, von denen 40 der heutigen territorialen Polizei angehören. Zusätzlich zu den 20 Angehörigen der bestehenden bürgernahen Polizei sind somit 38 Neuanstellungen notwendig. Das wird jährlich Zusatzausgaben von 6,4 Mio. Fr. zur Folge haben, wovon 30 Prozent zulasten der Gemeinden gehen.

Begleitender Rat

Die Polizistinnen und Polizisten der bürgernahen Polizei werden gemäss SJD in Sektoren und Quartieren über das ganze Kantonsgebiet verteilt werden. Laut Gesetzesentwurf ist überdies die Schaffung eines kantonalen Rates für Prävention und Sicherheit vorgesehen. Dieser Rat wird die Aufgabe haben, die Ziele, welche sich die bürgernahe Polizei zu setzen hat, vorzuschlagen und deren Tätigkeit zu evaluieren. Die parlamentarische Kommission, die dieses Geschäft vorzubereiten hat, ist bereits ernannt. Sie steht unter dem Präsidium von SP-Grossrat Raoul Girard, Bulle.

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