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Die CSP ist für den doppelten Pukelsheim

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In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Staatsrat spricht sich die kantonale CSP für ein neues Wahlgesetz für den Kanton Freiburg mit der Einführung des Modells doppelter Pukelsheim aus. Laut einer Mitteilung lehnt sie dabei eine zusätzliche künstliche Hürde für den Eintritt in den Grossen Rat ab. Die CSP nimmt die von der Direktion des Inneren vorgeschlagenen Änderungen an und wünscht sich jetzt eine rasche Durchsetzung, aber mit gewissen Anpassungen.

Sie befürworte ein von Grund auf reformiertes Wahlsystem «aus Respekt für das demokratische Leben in unserem Kanton und aus Sorge zur Stabilität und institutionellen Nachhaltigkeit», wie die CSP schreibt. Variante Pukelsheim gewährleiste diese Vorgaben. Eine gesetzlich eingeführte Hürde für den Einzug ins Parlament würde aber die freiburgische politische Diversität zerstören.

Der zweite Vorschlag des Staatsrates, die «Fusionvariante» der vom Kantonsgericht als zu klein bezeichneten Wahlbezirke Vivisbach und Broye sei wenig wünschenswert und verursache weitere Probleme. 

Ja zur Kostendeckung

 Im Zusammenhang mit weiteren Veränderungen des Gesetzes über die politischen Rechte unterstützt die CSP die Kostendeckung für den Versand von Wahlpropagandamaterial. Dieser Vorschlag fusse auf einer Motion der CSP. Sie fordert aber einen minimalen Stimmenanteil von einem Prozent für Parteibündnisse als Kriterium für die Kostenrückerstattung an den Wahlen auf nationaler Ebene. Heute muss jede einzelne Liste dieses Quorum erreichen. Zugleich sollte die Kostendeckung auch für Ersatzwahlen möglich sein. fca

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