Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die CVP tanzt beim «Pukelsheim» aus der Reihe der grossen Parteien

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Von den grossen Parteien äusserte sich die CVP gestern als letzte zu den Vorschlägen für eine Wahlrechtsreform im Kanton. Wohl nicht zufällig, denn sie befürwortet im Grundsatz–und ohne Begeisterung, wie der Vorstand in seiner Vernehmlassungsantwort ausführt–die Totalrevision des Wahlsystems mit der Einführung einer zweistufigen Sitzverteilung («doppelter Pukelsheim»).

Eine Revision des Wahlrechts sei nötig und die Variante Pukelsheim trotz Schwächen weiterzuverfolgen, schreibt die CVP. Das Problem der zu hohen Hürden in einzelnen Bezirken für den Einzug ins Parlament müsse gelöst werden. Die Variante der Fusion der Wahlkreise Glane und Vivisbach lehnt die CVP ab. Die Lösung sei nicht nachhaltig und berühre die territoriale Gliederung des Kantons.

Die CVP betont aber, dass sie im Fall einer Einführung des doppelten Pukelsheim für eine gesetzlich festgelegte Hürde ist. Diese Untervariante hatte der Staatsrat ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben. Der Partei schwebt ein kantonaler Mindeststimmenanteil von fünf Prozent oder einer auf Bezirksebene von sieben Prozent vor. Der Staatsrat ging von drei respektive fünf Prozent aus. Die Werte seien aber Verhandlungssache, schreibt die CVP. Sie betont, dass die Reform eine Reaktion auf ein Urteil des Kantonsgerichts sei.

Zur Erinnerung: Auf eine Beschwerde der Grünliberalen hin hatte das Kantonsgericht die Wahlbezirke Glane und Vivisbach als zu klein beanstandet: Die höhere Hürde für eine kleine Partei für einen Sitz benachteilige deren Wähler. Die Kantonsrichter beriefen sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil.

Urteil sei nur Richtlinie

Weder die SP noch die SVP können sich mit den Vorschlägen des Staatsrates anfreunden. Sie lehnen beide vorgelegten Varianten ab und fordern, er solle weitere vorlegen. Auch die FDP hatte sich im Vorfeld gegen die beiden Varianten ausgesprochen (die FN berichteten). Für die SP ist die Vorgabe des Bundesgerichts nur eine «Richtlinie». Es habe sich nicht mit der Situation in Freiburg befasst. Die SP führt aus, dass die Abweichungen in den beiden Wahlkreisen von der Vorgabe unbedeutend seien, dass der Pukelsheim zu kompliziert sei und in einzelnen Wahlbezirken zu Verzerrungen bei der Sitzverteilung führen könne.

Die wenigen Wähler von Parteien, die keinen Sitz bekämen, berechtigten nicht zu einer grundlegenden Änderung. Der Pukelsheim könne dazu führen, dass sich die kleinen Parteien auch in kleinen Wahlbezirken organisieren müssten. Eine Zusammenlegung von zwei Wahlbezirken zu einem, so die SP, komme nur schon aus Gründen der unterschiedlichen Identität nicht infrage.

Verfassung ändern

Die Kantonsverfassung sei so anzupassen, so die SP und SVP einhellig, dass die Mängel aufgehoben würden. Konkret soll die Proporzwahl für die einzelnen Wahlbezirke gelten und nicht wie bis jetzt nur auf Kantonsebene. Das sei einfach und brauche kein völlig neues Wahlsystem, so die SP.

Für SVP-Kantonalpräsident Roland Mesot ist diese Änderung in der Praxis zwar nur ein kosmetischer Unterschied. Sie löse aber das Problem. Die SVP weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sich der Grossrat für eine Beibehaltung des bestehenden Wahlsystems ausgesprochen habe. Sie unterstellt der zuständigen Staatsrätin Marie Garnier, mit der Revision die Interessen ihrer Partei zu vertreten. Die SVP hält es für unzulässig, dass der erläuternde Bericht zur Vernehmlassung mit keinem Wort das gegenwärtige Wahlsystem erwähne. Dieses werde seit Jahrzehnten angewendet und funktioniere. Das System entspreche der geltenden Gesetzgebung, betont die SVP.

Meistgelesen

Mehr zum Thema