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«Die Daten der Ferien sind bekannt»

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Am Montag ist Sporttag, am Dienstag wird aufgeräumt, am Mittwoch geht die Klasse auf Schulreise, am Donnerstag steht ein klassenübergreifendes Projekt an, am Freitag ist Schulschluss: So oder ähnlich sieht das Programm diese Woche an vielen Schulen aus. Und so manches Elternpaar ist versucht, etwas früher in die Ferien zu verreisen–schliesslich stehen keine Prüfungen mehr an.

Strenger seit 2010

«Wir hatten tatsächlich immer mehr Urlaubsgesuche», sagt die Freiburger Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot (CVP). «Vor allem immer mehr ungerechtfertigte Anfragen, um die Ferien zu verlängern.» Und so hat sie vor drei Jahren in einer Weisung an die bestehenden Regeln für Urlaube erinnert. Seither herrscht wieder ein strengeres Regime. Vor und nach Ferien können Kinder der Schule prinzipiell nicht mehr fernbleiben. «Die Schule ist kein Self-Service, den man besucht, wann man Lust hat», sagt Chassot.

«Wir wollen zeigen: Die Schule ist wichtig», sagt die Erziehungsdirektorin. «Die Kindern haben das Recht auf Schule, aber auch die Pflicht, sie zu besuchen.» Das gelte ab der Einschulung. «Der Kindergarten gehört zur Schule und ist ebenfalls wichtig–auch wenn die Kinder dort noch nicht lesen oder schreiben lernen.» Und so gibt es auch im ersten Kindergartenjahr keine Ausnahmen. «Die Kinder haben 14 Wochen Ferien im Jahr, die Daten sind lange im Voraus bekannt», sagt Chassot. «Ich denke, dass sich die Eltern daran ausrichten können und genügend Möglichkeiten finden, mit ihren Kindern zu verreisen.»

Mit der Weisung hat die Erziehungsdirektorin erreicht, dass im ganzen Kanton wieder die gleichen Regeln für Urlaube angewandt werden. Zugleich führte dies in der ersten Zeit zu zahlreichen Rekursen. Doch habe sich die Lage wieder beruhigt, sagt Chassot. So gab es 2010 insgesamt 40 Rekurse, 2012 noch 29.

Die Joker-Tage

Andere Kantone kennen die «Joker-Tage»: Im Waadtland können Schulkinder an zwei Halbtagen pro Jahr fehlen, ohne ein Gesuch zu stellen. Berner Schulkinder haben sogar fünf Halbtage zur Verfügung. Die Erfahrungen sind positiv. Die Joker-Tage seien eingeführt worden, um Friktionen zwischen Eltern und Lehrerschaft zu vermeiden, sagt Mathias Marti von der Berner Erziehungsdirektion. «Wir haben auch darüber nachgedacht», sagt Chassot. Doch störe sie, dass die Eltern aus der Möglichkeit der freien Halbtage ein Recht ableiteten und sie in jedem Fall aufbrauchten. «Es erschwert die Klassenorganisation, wenn immer wieder ein Kind fehlt.»

Aufruf an die Lehrkräfte

Nun sind die Kinder und die Jugendlichen wieder in der letzten Schulwoche vor den grossen Ferien. Isabelle Chassot hat vor drei Jahren die Lehrerinnen und Lehrer in einem Schreiben gebeten, pädagogische Programme auf die Beine zu stellen–und nicht nachmittageweise Filme anzusehen. «Wenn wir von den Eltern Disziplin verlangen, muss auch die Schule Disziplin zeigen.»

Eltern: «Kinder profitieren von Familienferien»

D ie Murtnerin* arbeitet als Lehrerin im Kanton Bern. Ihr Sohn besucht im Kanton Freiburg das erste Kindergartenjahr – an vier Halbtagen. Zwar hat die Mutter vierzehn Wochen Ferien im Jahr, doch nur während acht Wochen gleichzeitig wie ihr Sohn: im Juli, an Weihnachten und teilweise im Frühling.

Ein Urlaub als Ausnahme

Im letzten Herbst wurde dem Sohn während den Berner Schulferien eine Woche Urlaub für Familienferien gewährt. Auch eine Woche Skiferien wollte die Familie zusammen verbringen. Dieses Mal wurde das Gesuch abgelehnt: Das erste Gesuch sei eine Ausnahme gewesen und als solche deklariert worden.

Die Familie erhob Einsprache: Eine gemeinsame Skiferienwoche sei für die Familie sonst nicht möglich, argumentierte sie. «Wir sind der Meinung, dass sich eine zweite Abwesenheit im ersten Kindergartenjahr nicht negativ auf die schulische Entwicklung unseres Sohnes auswirkt.» Die Eltern gaben an, dass sie die Skiferien bereits ein Jahr im Voraus gebucht hätten: Damals seien sie davon ausgegangen, dass Gesuche im ersten Kindergartenjahr «wie im Kanton Bern mit einer gewissen Toleranz beurteilt würden».

Kein Anspruch

Doch die Erziehungsdirektion lehnte das Gesuch definitiv ab: Es bestehe kein Anspruch auf eine alljährliche, gemeinsame Woche Sporturlaub. «Die Tatsache, dass die Eltern ihren Urlaub vor einem Jahr gebucht und die voraussehbare Schulpflicht ihres Sohnes vernachlässigt haben, müssen sie alleine verantworten», hiess es. Und: «Der Kanton Freiburg hat sich für eine restriktive Praxis in Sachen Sonderurlaube entschieden.»

Andere Praxis in Bern

Die betroffene Mutter erlebt als Lehrerin in Bern eine andere Praxis. Die Berner Schulkinder haben sogenannte Joker-Tage zur Verfügung, mit denen sie ohne Gesuch an fünf Halbtagen pro Schuljahr freinehmen können (siehe auch Haupttext). Diese Joker-Tage erlebt die Lehrerin als sehr positiv.

«Wir sprechen an den Elternabenden über die Joker-Tage», sagt sie. Dabei weisen die Lehrerinnen und Lehrer auch darauf hin, dass zwar in der letzten Woche vor den Ferien kein strenges Schulprogramm mehr durchgezogen wird – dass die Woche aber trotzdem wichtig ist für die Schulkinder. «Wir führen Theater auf oder haben Abschlussanlässe.» Viele Eltern verstünden dies und bezögen die Joker-Tage nicht vor den Ferien. «Aber natürlich kann es sein, dass manchmal ein Kind den letzten Tag vor den Ferien fehlt.

«Das Kind ist krank»

In ihrer Klasse haben in diesem Schuljahr zwei von 21 Kindern alle fünf Halbtage bezogen, die anderen nicht. Einige haben die Halbtage rund um Feiertage wie Auffahrt oder Pfingsten bezogen, andere waren auch einmal einen Tag Ski fahren. «In Freiburg gibt es diese Joker-Tage nicht – da heisst es dann halt, das Kind sei krank.» njb

* Name der Redaktion bekannt.

Zum Reglement

Für Hochzeiten und Beerdigungen

Im Kanton Freiburg werden Urlaubsgesuche bis drei Tage von der Schule behandelt; über Gesuche bis sechs Tage entscheidet das Schulinspektorat. Was darüber hinausgeht, wird von der Erziehungsdirektion beurteilt. Urlaubsgesuche werden gewährt, wenn in der Familie wichtige Ereignisse anstehen–für Hochzeiten, wichtige Geburtstage von Grosseltern, religiöse Feste oder im Trauerfall. Zudem können Kinder und Jugendliche für Sport- und Kulturanlässe beurlaubt werden.njb

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