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Die DFAG und das Territorialitätsprinzip

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Brief an die FN

Die DFAG und das Territorialitätsprinzip

Die Deutschfreiburgische Arbeitsgemeinschaft (DFAG) hat grosse Verdienste für die Förderung der deutschen Sprache und insbesondere des Senslerdeutsch im Kanton Freiburg. Daher hat sie selbstverständlich auch die Legitimität, zum Vorentwurf zur neuen Kantonsverfassung eine Stellungnahme zu erarbeiten, die vor allem die Interessen der Deutschsprachigen berücksichtigt.

Als Mitglied habe auch ich ein Rundschreiben der DFAG erhalten, das ihre Resolution zum Vorentwurf zur neuen Kantonsverfassung begründet. Dieses Rundschreiben enthält viele gute Argumente, mit denen ich durchaus einverstanden bin. Leider wird darin das im Vorentwurf enthaltene Territorialitätsprinzip in einer Art und Weise beschrieben, die eine Irreführung der Mitglieder der DFAG darstellt. Es steht darin wortwörtlich: Was heisst «Ihr Gebrauch wird in Achtung des Territorialitätsprinzips geregelt»? Das heisst, dass die beiden Sprachen auf kantonaler Ebene «Amtssprachen» sind; auf Gemeindeebene aber nur die eine: in französischsprachigen Gemeinden nur Französisch, in deutschsprachigen Gemeinden nur Deutsch.

Diese Interpretation entspricht derjenigen der Communauté romande du Pays de Fribourg (CRPF) «eine Gemeinde, eine Sprache» (une commune, une langue), ist aber meilenweit vom Geist des Vorentwurfs der neuen Kantonsverfassung entfernt. Als Mitglied des Verfassungsrates habe ich einen Kompromissvorschlag zum Artikel 7 eingebracht, der vom Verfassungsrat angenommen wurde und der folgendermassen lautet: Art. 7 (Vorentwurf, 2003), Amtssprachen

1 Französisch und Deutsch sind die Amtssprachen.

2 Ihr Gebrauch wird in Achtung des Territorialitätsprinzips geregelt: Kanton und Gemeinden achten auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.

3 Französisch ist die Amtssprache der französischsprachigen Gemeinden; Deutsch ist die Amtssprache der deutschsprachigen Gemeinden. In den Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit können Deutsch und Französisch Amtssprachen sein; die Zustimmung des Kantons ist notwendig.
Der Absatz 3 wurde von der DFAG in ihrem Rundschreiben weggelassen. Daraus geht aber gerade eindeutig hervor, dass es Gemeinden geben kann, in denen gleichzeitig sowohl Deutsch als auch Französisch Amtssprachen sind. Nur wird es den Gemeinden überlassen, ob sie dies wollen oder nicht. Diskutierbar ist jedoch die Frage, ob die Zustimmung des Kantons notwendig sei. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, und es ist wahrscheinlich, dass dieser Passus bei der nächsten Lesung wegfällt.
Es ist übrigens interessant zu wissen, dass sich auch Grossrat Erwin Jutzet 1990, anlässlich der Abstimmung zum Artikel 21 der alten Kantonsverfassung, für das Territorialitätsprinzip eingesetzt hat, aber nicht in der extremen Interpretation der Communauté romande, sondern in einem ähnlichen vernünftigen Sinn wie bei meinem Vorschlag.

In einem Interview mit der FN vom 26. Februar 2003 hat er seine Unterstützung einer sinnvollen Art des Territorialitätsprinzips erneut bekräftigt.

Ambros Lüthi, Mitglied des
Verfassungsrates, Freiburg

Polizei

Alphütte abgebrannt Vermisster ist tot

Am Montag um 3.10 Uhr wurden die Polizei und die Feuerwehr alarmiert, dass das Chalet «Le Bi Gîte» oberhalb von Cerniat auf einer Höhe von 1600 m ü.M. in Brand geraten sei. Die Hütte kann nicht mit Fahrzeugen erreicht werden. Als die Feuerwehr eintraf, war die Hütte abgebrannt.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der Senn durch einen Blitz geweckt wurde, der ins Kamin eingeschlagen war und das Dach in Brand gesetzt hatte. Es gelang dem Senn, das Patenkind zu wecken und die Tiere (10 Ziegen und ein Pferd) zu retten, nicht aber die persönlichen Sachen.

Laut Polizei wurde der seit dem 8. Juli 2003 vermisste Stéphane Tinguely, 35-jährig, tot aufgefunden. Die Einwirkung einer Drittperson kann ausgeschlossen werden. FN/Comm.

s.

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