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Die Dorffeuerwehr hat bald ausgedient

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Autor: Arthur zurkinden

«Die Feuerwehr muss jederzeit in der Lage sein, im Schadenfall einen raschen und wirksamen Einsatz zu leisten.» So lautet ein neuer Gesetzesartikel. Und dies bedeutet, dass die Feuerwehr bei einem Brandfall spätestens in 15 Minuten mit mindestens acht Mann an Ort sein muss. «Die Gemeinden haben fünf Jahre Zeit, um diese Vorgabe zu erfüllen. Erst dann wird der Staatsrat entscheiden, ob diese Standards obligatorischen Charakter erhalten», sagte Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet gestern im Grossen Rat, als er die Konsequenzen des neuen Gesetzes erläuterte.

Gestiegene Ansprüche

Wie er sagte, handelt es sich bei den 15 Minuten um eine eidgenössische Empfehlung für dünnbesiedelte Wohngebiete. Erwin Jutzet gab dabei zu verstehen, dass es für die traditionelle Dorffeuerwehr immer schwieriger werde, die hohen Anforderungen, die heute an ein Feuerwehrkorps in Bezug auf Organisation, Mitteleinsatz und Können gestellt wird, zu erfüllen. Zusammenarbeit sei deshalb gefragt, wie sie bereits im Sense-Oberland oder im Süden des Glanebezirks bestehe.

Kein Rechtsanspruch

«Ja, der Spruch ?Das ist mein Feuer? gehört der Vergangenheit an», sagte auch MBL-Sprecher Bruno Fasel und machte klar, dass die Dorffeuerwehr nicht mehr zeitgemäss sei. FDP-Sprecher Fritz Burkhalter rief die sehr vielseitigen und schwierigen Aufgaben in Erinnerung, die sich zum Beispiel beim Austreten von giftigen Gasen der Feuerwehr stellen. «Sie muss auch Wespennester entfernen», nannte er ein anderes Beispiel. Er begrüsste die einheitlichen Standards, aber als Empfehlung und nicht als zwingende Vorgabe. So wollte er nicht, dass ein Rechtsanspruch entsteht, wenn die Standards nicht erreicht werden. SVP-Sprecherin Katharina Thalmann-Bolz setzte sich für eine Zusammenarbeit der Feuerwehrskorps über die Kantonsgrenzen hinaus ein. Laut Erwin Jutzet ist dies für den Staatsrat selbstverständlich.

Ein Ausbildungszentrum in Châtillon geplant

Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es weiter, die Ausbildung der Feuerwehrleute zu verbessern. So teilte Erwin Jutzet mit, dass in Châtillon der Bau eines kantonalen Ausbildungszentrums geplant sei. «Das Projekt hat Priorität», betonte er. Eine öffentliche Auflage soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Das Gesetz regelt weiter die Aufgaben, die Organisation und Arbeitsweise sowie die Finanzierung der Stützpunkte. So hat die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) die Investitions- und Betriebskosten zu übernehmen, welche den Sitzgemeinden für die speziellen Stützpunktaufgaben entstehen. Die Sitzgemeinden haben aber die Kosten für jene Aufgaben zu tragen, die ihnen sonst als örtliche Feuerwehr entstanden wären. Um die Aufteilung der Kosten zwischen KGV und Sitzgemeinden zu regeln, hat eine paritätisch eingesetzte Kommission zwei Jahre Zeit, die Berechnungsgrundlagen auszuarbeiten.

Laut Erwin Jutzet ist aber nicht alles in diesem Gesetz über die Feuerwehr geregelt. Die Revision des KGV-Gesetzes werde andere Fragen angehen (vgl. Kasten).

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