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Die EDU sagt Nein zum flexiblen AHV-Alter

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Autor: Irmgard Lehmann

FreiburgDie Eidgenössisch Demokratische Union EDU Freiburg findet es völlig unvernünftig, sogenannt weiche Drogen zu legalisieren und spricht daher ein klares Nein zur Hanf-Initiative. «Wie die Beispiele in den Niederlanden und in Alaska zeigen, nimmt der Konsum der Drogen mit der Legalisierung noch stark zu», schreibt der Vorstand in einer Medienmitteilung. Verschiedene Studien würden beweisen, dass Hanfkonsum einen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit habe.

Betäubungsmittelgesetz

Das neue Betäubungsmittelgesetz sei bereits im Vorfeld von der EDU mittels Unterschriftensammlung bekämpft worden, heisst es weiter. Im Rahmen der Drogenpolitik hat für die EDU die Abstinenz oberste Priorität. «Entzug und Therapiestellen sollen gefördert werden, so dass die Süchtigen wieder Hoffnung auf ein normales Leben haben können.»

Das Schreckgespenst der offenen Drogenszene lasse sich auch ohne staatliche Drogenabgabe verhindern. Den Beweis liefere ein Vergleich mit den Nachbarstaaten. Die EDU Freiburg ermutigt die Stimmberechtigten, an der Urne ein Nein einzulegen.

Pornographische Straftaten

Die EDU Freiburg hält die Unverjährbarkeit für ein wirkungsvolles Mittel zur Abschreckung. «Die Opfer sollen die freie Wahl zwischen Vergebung und Gang zum Gericht haben», bemerkt die EDU und unterstützt die Initiative.

Eine Flexibilisierung des Rentenalters habe bereits stattgefunden, betont die EDU. Es könne nicht sein, dass die Leute, welche länger arbeiten, gegenüber denjenigen, welche vorzeitig in Pension gehen, bevorteilt werden. «Mit der absehbaren Überalterung der Gesellschaft kann sich die Schweiz ein Pensionierungsalter von 62 auf Kosten der Jungen schlicht nicht leisten.»

Die EDU Freiburg befürwortet diese Initiative, da Umweltschutzorganisationen und Heimatschutz oft vom Volk angenommene Projekte und andere Grossprojekte durch Einsprachen verzögern und verteuern.

Passivrauchen

Die EDU Freiburg unterstützt ebenfalls das Rauchverbot in öffentlichen Räumen ohne Ausnahmen. Verschiedene Kantone wie das Tessin seien mit gutem Beispiel vorangegangen. Der Gegenvorschlag werde abgelehnt, weil er nicht überzeuge.

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