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Die eigenwilligen Methoden des Doktors

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Medizinischer Sachverstand war gestern gefragt, als ein 62-jähriger Psychiater den Richtern des Wirtschaftsstrafgerichts die Methoden zur Reduktion der Oxidation und der Thermographie zu erklären versuchte. Während den Untersuchungen hatten er und seine Frau, welche die Sitzungen durchführte, noch geschwiegen. Auch als ihnen vorgehalten wurde, dass diese Analysemethoden aus der Alternativmedizin stammen.

Alternativmedizin …

Der Untersuchungsrichter hatte einen medizinischen Sachverständigen beauftragt, der die Ansicht von vier Krankenkassen bestätigte. Diese waren der Meinung, dass ihre Grundversicherungen die Kosten dieser Methoden nicht übernehmen würden, da sie nicht der Schulmedizin entstammen. In den Untersuchungen kam der Verdacht auf, dass das Ehepaar sich dessen bewusst war und die Rechnungen absichtlich über die Praxis des Psychiaters laufen liess. Sozusagen, um dadurch den Methoden der Alternativmedizin den Anstrich der Schulmedizin zu geben.

… oder wissenschaftlich

Detailreich schilderte der Psychiater nun aber vor Gericht, dass die Methoden Grundlagen der Physik, der Biochemie und der Physiologie übernehmen würden und sehr wohl der wissenschaftlichen Schulmedizin entsprächen. «Gerade ältere Menschen sprechen gut auf die Thermographie an», meinte der 62-Jährige.

Seine Frau, eine Psychologin und Psychotherapetin, erklärte die Herkunft ihrer Methode, die vor allem auf der körperlichen Ebene wirken soll.

Ein weiterer Anklagepunkt ist, dass der Psychiater unter seinem Namen Rechnungen für Psychotherapien ausstellte, die von anderen ausgeführt wurden. Rund 30 Psychotherapeuten hätten bis 2008 diese Sitzungen durchgeführt, darunter seine Frau, erklärte der Angeschuldigte. Die Gesundheitsdirektion hatte diese Auslagerungen dem Mann aber untersagt. Sein Anwalt Bruno Kaufmann stellte fest, dass das Verbot vorübergehend suspendiert worden sei. «Er hatte also durchaus das Recht dazu», so Kaufmann.

Illegale Beschäftigung

In seiner Praxis hat der Psychiater zudem für eine gewisse Zeit einen ausländischen Psychiater beschäftigt, der noch auf die Schweizer Arbeitsbewilligung warten musste (mittlerweile hat er sie erhalten). Die Rechnungen hat der Angeschuldigte jeweils selber ausgestellt, im Bewusstsein, dass dies sein Kollege nicht machen kann. Doch seiner Meinung nach hat der 62-Jährige völlig legal gehandelt. «Das war mit der Gesundheitsdirektion abgesprochen», meinte er, «die hat mir das nie untersagt.»

Neben der strafrechtlichen Verhandlung werden die zivilen Forderungen der Krankenkassen im Übrigen auch vor der Schlichtungskommission der kantonalen Gesundheitsdirektion verhandelt.

Gewerbsmässiger Betrug

Insgesamt geht es bei den beanstandeten Rechnungen um 121 617 Franken. Die Leistungen wurden zwischen 2005 und 2007 erbracht. Vorgeworfen wird dem Ehepaar Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Betrug. Heute wird die Beweisaufnahme abgeschlossen, Plädoyers und Urteil folgen bis Dienstag. Dass es so weit kommt, hätten die Angeschuldigten gerne verhindert. Ihr Rückweisungsantrag an den Untersuchungsrichter wegen unzureichenden Ermittlungen wurde von Gerichtspräsident André Waeber aber abgelehnt.

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