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Die Einsprecher unterliegen

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FreiburgAm Walriss wird gebaut, und die Fassade des neuen Gebäudes des Berufsbildungszentrums prägt bereits das Strassenbild. Nun hat das Freiburger Kantonsgericht im Streit um das unterirdische Parkhaus entschieden.

Mehr Verkehr, mehr Lärm

Sechs Nachbarn wehrten sich gegen das Parkhaus, das bei der Erweiterung des Berufsbildungszentrums am Hang gegen den Walriss entsteht. Das Parkhaus bringe zusätzlichen Verkehr und damit zusätzlichen Lärm, obwohl der Strassenlärm bereits jetzt über der Norm liege. Die Einsprecher stören sich auch daran, dass der Gemeinderat erst nach der öffentlichen Projektauflage festgelegt hat, dass das Parkhaus abends und an Wochenenden zu einer öffentlichen Einstellhalle wird: Dies werde noch einmal mehr Verkehr und Lärm bringen.

Das Kantonsgericht weist die Einsprachen ab: Die Nachbarn begründeten ihre Argumente nur ungenügend. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg und mehrere kantonale Ämter hingegen legten nachvollziehbar dar, dass der Verkehrslärm kaum steigen werde. Ein Bauprojekt von solch grossem öffentlichen Interesse lasse auch geringfügige Überschreitungen von Lärmwerten zu. Die Verantwortlichen hätten einiges unternommen, um den Lärm einzudämmen – beispielsweise die Anzahl der Parkplätze reduziert.

Veraltete Studie

Weiter schreibt das Kantonsgericht, dass die Lärmmessung, auf welche sich die Nachbarn in ihrer Einsprache gestützt haben, veraltet sei. Sie stammt aus dem Jahr 1994. Unterdessen sei der Walriss mit einem Flüsterbelag versehen, was zu einer Lärmreduktion führe. Zudem zeigten Verkehrszählungen, dass heute weniger Autos und Lastwagen die Strasse benutzten. Das Gericht beauftragt darum die Stadt Freiburg, eine neue Lärmmessung vorzunehmen. So könne festgestellt werden, ob die Öffnung des Parkhauses ausserhalb der Unterrichtszeiten mehr Lärm mit sich bringe. Falls dies der Fall sei, müssten Massnahmen dagegen ergriffen werden. njb

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