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Die erste unbedingte Haftstrafe für einen Raser

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 Seit 2013 werden Raser in der Schweiz härter angefasst. Das hat nun auch ein 35-jähriger Portugiese aus Marly zu spüren bekommen. Das Strafgericht des Saanebezirks hat ihn gestern zu vierzehn Monaten Gefängnis verurteilt. Sechs Monate davon muss der Mann absitzen, die restlichen acht Monate erhielt er be- dingt, mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren. Der Motorradfahrer ist damit der erste Raser im Kanton Freiburg, der eine unbedingte Haftstrafe erhält.

62 km/h über dem Limit

An einem Sonntag im August letzten Jahres war der Mann mit seinem Motorrad zwischen La Roche und Le Mouret unterwegs. Auf der berüchtigten Raserstrecke auf der Route de la Gruyère bei Treyvaux beschleunigte er seine Kawasaki Ninja auf 148 Stundenkilometer–und wurde prompt geblitzt. Abzüg- lich der Toleranz-Marge von 6 km/h war der Mann damit 62 km/h zu schnell unterwegs.

 Das Gesetz sieht für eine Übertretung von 60 km/h ausserorts eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vor. Diese Strafe hatte auch Staatsanwalt Laurent Moschini gefordert. Das Gericht urteilte härter, weil der Angeklagte schon 2007, 2008 und 2009 wegen hohen Geschwindigkeitsübertretungen verurteilt worden war.

Verteidiger Jacques Piller hielt dem entgegen, sein Mandant habe sich fast fünf Jahre lang kein Verkehrsdelikt zuschulden lassen kommen; das zeige, dass er kein Hitzkopf mehr sei. Die Raserfahrt letztes Jahr sei ein «Unfall» gewe- sen. Das liess Gerichtspräsident Benoît Chassot allerdings nicht gelten. In den erwähnten fünf Jahren sei der Fahrausweis des Angeklagten nämlich eingezogen gewesen; erst Anfang 2013 habe er sein Permis zurückbekommen, so Chassot.

Keine Rücksicht auf Familie

Keine Rücksicht nahm das Gericht bei seinem Urteil auf die familiäre Situation des Mannes. Seine Frau arbeitet nachts, in dieser Zeit kümmert er sich um das gemeinsame Kind. Das wird der Mann nicht können, selbst wenn er seine Strafe in Halbgefangenschaft absitzen kann.

Das Motorrad des Mannes, das beschlagnahmt wurde, wird verkauft, um die Verfahrenskosten zu decken.

 bearbeitet von mos/FN

 

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