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Die Expertise bringt Klarheit

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Im November 2010 ist auf der Baustelle der Poyabrücke ein Arbeiter tödlich verunglückt: Er war in eine Bohrmaschine geraten, an der zwei Teamchefs eine Sicherheitsvorkehrung neutralisiert hatten. Zudem hatte der eine–ein heute 63-jähriger Spanier – am Tag des Unfalls die Aufsicht über die Bohrmaschine und verliess das Schaltpult, um einen Wasserschlauch zu holen; auch das ist regelwidrig. Genau in diesem Moment trug sich der tödliche Unfall zu. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Bauarbeiter im September 2012 mittels Strafbefehl verurteilt; dagegen hatten sie Beschwerde eingelegt.

Letzten Oktober standen die beiden Bauarbeiter der Implenia AG deshalb vor dem Bezirksgericht Saane (die FN berichteten). Sie bedauerten den Unfall sehr, sahen sich aber nicht im Unrecht. Sie hätten früher mit Maschinen ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen gearbeitet, sagte der 48-jährige Franzose: «Als wir ein Sicherheitskabel entfernt haben, blieb noch eines, zudem hatte es noch zwei Knöpfe–wir dachten wirklich nicht, dass wir etwas Schlimmes taten.»

Die Expertise

Am ersten Prozesstag reiste das Gericht nach Genf, um die Maschine in Aktion zu erleben. Am zweiten Prozesstag verlangte Alexis Overney, der Anwalt des Spaniers, ein Gutachten: «Wir möchten prüfen lassen, ob der Arbeiter nicht gestorben wäre, wenn dieses Sicherheitskabel funktioniert hätte», sagte er damals. Solange ein Zweifel bestehe, solle alles getan werden, um diesen zu beseitigen.

 Diese Expertise liegt nun vor. Und die Angeklagten haben ihre Einsprache gegen die Strafbefehle zurückgezogen–so dass die weiteren Prozesstage, die auf Montag und Dienstag angesagt waren, gestern annulliert wurden.

«Laut Expertise ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass der Unfall mit dem Sicherheitskabel nicht passiert wäre», sagt Overney den FN. Und Jacques Piller, der Anwalt des Franzosen, sagt: «Wir hatten kaum eine Chance, gegen diese Expertise anzukommen.»

Damit treten die Strafbefehle in Kraft. Der Franzose ist wegen fahrlässiger Tötung und der Beseitigung von Sicherheitsvorrichtungen zu 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, bedingt auf zwei Jahre. Der Spanier erhielt 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Strafe, ebenfalls bedingt. Die Verurteilten tragen zudem die Gerichtskosten.

Die beiden Töchter des Unfallopfers traten als Zivilklägerinnen auf. Sie forderten je 25 000 Franken als Wiedergutmachung. Offen ist, wie diese Klage weiter behandelt wird.

Die ältere, heute 20-jährige Tochter erzählte dem Gericht im Oktober, wie sich ihr Alltag seit dem Tod ihres Vaters verändert hat: Sie kümmere sich um ihre Mutter, «der es nicht so gut geht», und um ihre Schwester. Sie mache die Zahlungen und organisiere Arzttermine. «Ich trage mehr Verantwortung als vorher.» Es sei sehr schwierig. «Wenn ich etwas brauche, kann ich nicht mehr meinen Vater anrufen.»

«Er war mein Held»

Die jüngere Tochter war zwölfjährig, als der Unfall passierte. «Ich bin nicht mehr das fröhliche Mädchen, das ich vorher war», sagte sie vor Gericht. Sie habe viel Zeit mit ihrem Vater verbracht, auch wenn die Eltern geschieden waren. «Er war mein Held, der mich beschützte.» Sie berichtete von mehreren Suizidversuchen.

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