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Die Fahrt am Freiburger Fiskus vorbei

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Der Kanton Freiburg rechnet in seinem Voranschlag für 2014 mit rund 50 Millionen Franken mehr Steuereinnahmen, 16 Millionen Franken davon aus zusätzlichen Motorfahrzeugsteuern. Dies erfolgt einerseits durch eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer um zehn Prozent, andererseits durch die Herabsetzung der Rückzahlung an Gemeinden von 30 auf 20 Prozent.

Ein Potenzial bei der Motorfahrzeugsteuer nutzt der Kanton allerdings kaum: jenes der Personenwagen mit ausserkantonalen Kennzeichen, deren Halter aber im Kanton Freiburg wohnen.

Nicht erfasst von Sparpaket

«Bessere Kontrollen sind Teil unseres Sparprogramms», sagt Justiz- und Polizeidirektor Erwin Jutzet. Doch die Massnahmen zum besseren Informationsabgleich beziehen sich nur auf Einkommens- und Vermögenssteuern.

Die Besteuerung von Personenwagen stellt gemäss staatsrätlicher Botschaft keine besondere Schwierigkeit dar, «da es sich bei der Mehrheit der Fahrzeughalter um physische Personen handelt, deren Wohnsitz einfach bestimmt werden kann». Der Haken liegt aber darin, dass der Ort der Immatrikulation von Fahrzeugen oft nicht mit dem Wohnsitz übereinstimmt und dies kaum kontrolliert wird. Entscheidend dafür, in welchem Kanton ein Fahrzeug immatrikuliert sein muss, ist der Ort der Stationierung. «Es ist der Ort, wo das Fahrzeug nachts meist steht», präzisiert Michel Brischoux, stellvertretender Direktor des Strassenverkehrsamtes (ASS).

«Es liegt in der Verantwortung des Halters, einen Umzug in den Kanton Freiburg innert 14 Tagen zu melden», so Brischoux. Dies bedeutet, dass auch für Dienstfahrzeuge in der Regel nicht der Firmensitz massgeblich ist, sondern der Ort, an dem es der regelmässige Benützer über Nacht parkiert.

«Dienstfahrzeuge sind schwierig zu kontrollieren. Sie können mehrere Benützer haben», so Michel Brischoux. «Wir machen keine Jagd auf Autos.»

Stichprobe in Quartieren

 Die FN haben unter der Woche zwischen 23 und 24 Uhr eine Stichprobe mit 220 Fahrzeugen in drei Wohnquartieren von Seebezirkler Gemeinden gemacht. In einem Quartier in Muntelier kommt eine ausserkantonale Immatrikulation auf neun freiburgische, im Kerzerser Quartier ist das Verhältnis eins zu sechs und im Murtner eins zu fünf.

Erfolgt die Meldung nicht durch den Halter, dann liegt es an der Kantons- oder Gemeindepolizei, dies anzuzeigen, erklärt Michel Brischoux (siehe Kasten). «Einige Gemeinden sind da recht aktiv.» Allerdings eher bei Fahrzeugparks von Firmen.

«Ein grosser Aufwand»

«Das Problem ist bekannt», sagt Urs Höchner, der als Stadtschreiber von Murten auch Chef der Stadtpolizei ist. «Mich regt das auf, aber wir haben wenig Handhabe. Um eine falsche Immatrikulation zu belegen, bräuchten wir Fotos und tägliche Kontrollen. Das wäre ein grosser Aufwand mit zusätzlichem Personal.»

Höchner selber kenne Einwohner, die ihr Fahrzeug nicht in Freiburg eingelöst haben. Wenn man mit ihnen spricht, dann seien sie oft zum Wechsel des Kennzeichens bereit. In die gleiche Kategorie fallen für Höchner Einwohner, die die Kennzeichen aus ihrem Heimatland nie abgeben. Für ihn ist die Kontrolle eine polizeiliche Angelegenheit, doch die Kantonspolizei habe gegenüber der Gemeinde abgewiegelt. «Es fehlt der politische Wille», so der Stadtschreiber.

Dies verneint Staatsrat Erwin Jutzet: «Wenn eine Gemeinde etwas meldet, dann geht man dem nach.» Jutzet ist aber der Ansicht, dass der Anstoss für eine Meldung von den Gemeinden kommen muss. «Die Polizei kann dafür nicht einfach durch die Quartiere patrouillieren. Wir wollen ja keinen Polizeistaat.»

In Freiburg billiger

Bleibt die Frage, warum Halter ihr Auto nicht im Wohnkanton anmelden. Für Michel Brischoux ist es zum Teil auf Bequemlichkeit zurückzuführen. An der Höhe der Motorfahrzeugsteuern kann es nicht liegen: Freiburg hat im schweizerischen Vergleich zwar einen Index von 106 Prozent, in den Nachbarkantonen Bern und Waadt liegt der Wert bisher aber noch höher.

Gesetz

Polizei muss Meldung erstatten

Die Handhabung von Fahrzeugen, die nicht korrekt im Standortkanton angemeldet sind, ist in einem Ausführungsbeschluss zum kantonalen Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger geregelt: «Die Organe der Kantons- und Gemeindepolizei sind gehalten, dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt alle nicht im Kanton immatrikulierten Fahrzeuge anzuzeigen, die seit einem Monat auf Kantonsgebiet stationiert sind. Die Meldung enthält Namen, Vornamen, Adresse des Halters, das Datum des Aufenthaltsbeginns, die Fahrzeugmarke, die Nummern der Kontrollschilder mit dem Namen des Staates oder des Kantons, der sie ausgestellt hat.»uh

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