In einer Anfrage an den Staatsrat erwähnt Grossrätin Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten), dass gemäss dem Reglement über die Ausübung der Fischerei für 2016 bis 2018 die Sportfischer nur noch acht Felchen pro Tag und 100 Stück pro Kalenderjahr fischen dürfen. Bisher waren es zehn pro Tag ohne jährliche Beschränkung. Die Grossrätin verlangte dafür vom Staatsrat eine Erklärung.
In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass man aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit der künstlichen Wiederbevölkerung von Fischen zurückhaltender geworden sei. Im Murtensee sei der Fortbestand fast aller heimischen Fischarten durch natürliche Fortpflanzung gewährleistet. Mit zwei Ausnahmen: Seeforellen und Felchen.
Die Felchen seien als empfindliche Fischart im Murtensee wegen des Sauerstoffmangels in tieferen Wasserschichten fast verschwunden. Seit 1997 unternehmen Freiburg und Waadt mit einer jährlichen Aufzucht besondere Anstrengungen, diese Art wieder anzusiedeln und zu fördern.
Die Aufzucht sei bei den Felchen aus genetischer Sicht als unproblematisch einzustufen, dennoch hätten sich die Felchen im Murtensee nicht erfolgreich fortpflanzen können: Die Eier der Felchen sterben auf dem sauerstoffarmen Seegrund oft ab. Nun werde versucht, mit einer Tageshöchstfangzahl die Bemühungen zu verstärken. Zuerst habe die Konsultativkommission eine Beschränkung von sechs Felchen pro Tag diskutiert; acht Felchen pro Tag stellen einen Kompromiss dar, so der Staatsrat. Dieser weist zudem darauf hin, dass die Beschränkung für die Hobbyfischerei gelte, welche auf keinen wirtschaftlichen Ertrag angewiesen sei. uh