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Die Finanzlage des Freiburger Spitals stellt den geplanten Ausbau infrage

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Eigentlich hätte das revidierte Krankenversicherungsgesetz ausschliessen sollen, dass die öffentliche Hand in Zukunft in neue Spitalbauten investieren muss. Infrastrukturkosten sind nämlich in den Fallpauschalen für Behandlungskosten inbegriffen. Doch dieses Finanzierungsmodell greift beim Freiburger Spital (HFR) nicht mehr. Wie an der gestrigen Präsentation der Jahresrechnung 2016 bekannt wurde, kann das HFR mit dem operativen Bruttogewinn gerade noch zwei statt zehn Prozent des Gesamtaufwandes für Investitionen beiseitelegen.

Dies stellt auch die Finanzierung des geplanten Ausbaus des Kantonsspitals infrage. Vor vier Jahren hatte das Spital ein Bauprojekt über 524 Millionen Franken bis ins Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Etwas später wurden die Kosten auf 420 Millionen Franken nach unten korrigiert. Gestern sagte Verwaltungsratspräsident Philippe Menoud, dass bei den jetzigen Ergebnissen und den zu erwartenden Sparmassnahmen das Spital höchstens noch ein Investitionsvolumen von 200 bis 250 Millionen Franken selber tragen kann. «Wir müssen das Investitionsprogramm drastisch reduzieren, tief greifende strukturelle Veränderungen vornehmen oder neue Eigenmittel für unser Spital finden», so Menoud. Er stellt sich eine Kombination aus diesen Möglichkeiten vor. Menoud sprach gestern erstmals davon, dass doch der Kanton sich an den Investitionen für den Ausbau beteiligen müsste. Dies hätte eine Volksabstimmung zur Folge. Menoud befürwortet dies: «Es muss eine Debatte über die Finanzierung der Spitäler stattfinden.» Nach Abschreibungen weist das HFR 2016 ein Defizit von 7,16 Millionen Franken aus. Steigt dieser Anteil auf über 3 Prozent des Aufwandes, werde das HFR zum Sanierungsfall, so Generaldirektorin Claudia Käch. Die finanzielle Lage stehe im Widerspruch zur Spitaltätigkeit: Das HFR hat im stationären wie auch im ambulanten Bereich eine Zunahme der Behandlungen verzeichnet.

uh

Bericht Seite 3

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