Die Finanzmarktaufsicht (Finma) will sicherstellen, dass in den Verwaltungsräten der Banken Fachleute sitzen. Sie hat deshalb entsprechende Vorschriften erlassen, welche auch die Freiburger Kantonalbank (FKB) erfüllen muss. Der Staatsrat schlägt nun eine Änderung des Gesetzes über die FKB vor. So soll künftig ein Wahlausschuss die Kandidaten prüfen, sie der Finma unterbreiten und erst dann dem Grossen Rat oder dem Staatsrat zur Wahl vorschlagen. Auch wird genau festgelegt, über welche Fachkompetenzen FKB-Verwaltungsräte verfügen müssen. uh
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