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Die Frage nach der Notwendigkeit von Steuern

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Wer betrieben wird, soll genug Reserven zur Bezahlung der Steuern behalten können. Dies, damit er nicht weiter in eine Betreibungsspirale kommt. Dies schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von SP-Grossrat Hugo Raemy (Murten). Die Kantonsregierung betont aber, dass die Frage auf Bundesebene geregelt werden müsse. Eine entsprechende Gesetzesrevision wird in Bern diskutiert.

Raemy hatte kritisiert, dass Schuldner mit gepfändeten Einkünften ihre Steuerrechnungen nicht mehr regelmässig bezahlen könnten und sich dadurch immer wieder neu verschuldeten. Der Staatsrat anerkennt das Problem und ist bereit, sich für eine Regelung einzusetzen. Steuern sollen auf die Liste der «absolut notwendigen» Ausgaben für die Berechnung des Existenzminimums aufgenommen werden. Allerdings nur, wenn der Schuldner seine Steuern tatsächlich bezahlt.

Wer wird benachteiligt?

Der Staatsrat führt neben sozialen Überlegungen auch finanzpolitische Argumente ins Feld. Wenn der Staat keine Steuern erhält, werden private Gläubiger bei der Pfändung bevorzugt. Damit relativiert der Staatsrat die Haltung von Betreibungsbeamten. Diese hatten die Benachteiligung von privaten Gläubigern beklagt, wenn der Anteil der Steuern im Einkommen als nicht pfändbar deklariert würde. fca

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