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Die Fragen werden immer komplexer

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Einige Schuldner sind nur schwierig oder gar nicht erreichbar. Ein Betreibungsamt im Kanton Freiburg wollte darum von der Beauftragten für Datenschutz wissen, ob es ein Facebook-Konto eröffnen kann, um gewisse Schuldner auf diesem Weg zu kontaktieren und ihre Adresse herauszufinden. Die Datenschutzbeauftragte hiess dieses Ansinnen aber nicht gut: Facebook für diesen Zweck zu nutzen sei nicht datenschutzkonform. «So ist die Eröffnung beziehungsweise Zustellung von Betreibungsurkunden im Gesetz genau geregelt», heisst es im Tätigkeitsbericht 2017 der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz. Aus­serdem sei die Facebook-Website nicht denselben technischen Sicherheitsnormen unterworfen wie die offiziellen Websites des Kantons, und die Daten würden nicht in einem Staat mit angemessenem Datenschutzniveau gehostet. Damit wäre die Vertraulichkeit nicht gewährleistet, würde das Betreibungsamt via Facebook vorgehen.

Solche und zahlreiche andere Fragen haben die Datenschutzbeauftragte Alice Reichmuth Pfammatter und die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz, Annette Zunzer Raemy, im letzten Jahr beantwortet. Gestern zogen sie vor den Medien Bilanz.

Annette Zunzer geht

Es war die letzte Medienkonferenz von Annette Zunzer Raemy: Sie ist seit der Einführung des kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes im Jahr 2010 im Amt und verlässt die kantonale Behörde Ende Juni. Der Staatsrat gibt den Namen ihrer Nachfolgerin diese Woche bekannt.

Annette Zunzer stellte fest, dass seit Beginn ihrer Tätigkeit jedes Jahr rund 46 Zugangsgesuche gestellt wurden. «Ich hatte gehofft, dass es mehr sein würden», sagte sie. «Aber ich gehe auch davon aus, dass in den Gemeinden viele Zugangsgesuche gar nicht als solche registriert werden.» Beispielsweise, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger telefonisch um ein Dokument bitten und die Gemeinde dieses zustelle.

Bei knapp drei Vierteln der Zugangsgesuche konnten die Gesuchsteller die verlangten Unterlagen einsehen; teilweise aber mit geschwärzten Abschnitten. Jährlich gab es im Schnitt 41 Schlichtungen, die Zunzer leitete. Bei mehr als der Hälfte davon einigten sich die Parteien. In den anderen Fällen gab Zunzer den Behörden eine Empfehlung ab, die diese in 80 Prozent der Fälle auch befolgten. Wer auch nach der Empfehlung der Transparenzbeauftragten keine Einsicht in ein Dokument erhält, kann beim Kantonsgericht einen Rekurs einreichen.

Digitalisierung fordert heraus

Die Datenschutzbeauftragte hat letztes Jahr 323 neue Dossiers bearbeitet. Alice Reichmuth Pfammatter stellt fest, dass die Anfragen immer komplexer werden. Oftmals geht es um die Verknüpfung von Datenbanken. «So möchten immer mehr Stellen die AHV-Nummer als Identifikationsnummer benutzen», sagte sie. Die AHV-Nummer sei aber für den Gesundheitsbereich und die sozialen Versicherungen vorgesehen. «Wir sind dagegen, dass sie beispielsweise auch als Identifikationsnummer für Hundehalter dient», sagte Reichmuth. Und Laurent Schneuwly, Präsident der Kommission für Öffentlichkeit und Datenschutz, sagte: «Je mehr Daten an die AHV-Nummer geknüpft werden, umso grösser ist das Risiko, dass sensible Daten einer Person aufgrund dieser Nummer gefunden werden können.»

Eine weitere Herausforderung für Datenschutz und Informationssicherheit ist die Digitalisierung der Kantonsverwaltung; der Staatsrat hat dies als Legislaturziel definiert. «Wir begrüssen es, wenn wir frühzeitig in die verschiedenen Projekte eingebunden sind», sagte Reichmuth. Dabei geht es unter anderem um E-Government, die Einführung des elektronischen Patientendossiers und die Datenbanken für die Schulverwaltung.

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