Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Freiburger Untersuchungsrichter bereiten sich auf ein neues Zeitalter vor

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

Auf den 1. Januar 2011 tritt schweizweit die vereinheitlichte Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Auf kantonaler Ebene schafft der Grosse Rat die gesetzliche Grundlage erst während der aktuellen Session in der laufenden und der kommenden Woche. Die betroffenen Behörden haben aber bereits im Laufe des vergangenen Jahres Vorbereitungen für den Zusammenschluss getroffen, wie den Umbau der gemeinsamen Räumlichkeiten im Kornhaus (Grenette) in Freiburg. Darüber wurde an der Jahrespressekonferenz des Untersuchungsrichteramtes (URA) vom Montag informiert (siehe auch Kasten).

«Wir bewältigen noch nicht alle Umwälzungen, die auf uns zukommen werden», stellte Untersuchungsrichter Markus Julmy, Vizepräsident des URA, vor den Medien fest. Wie seine Kollegen wird er ab dem kommenden Jahr Staatsanwalt sein. Er wird weitgehend die gleichen Tätigkeiten ausüben, zusätzlich auch die Anklage vor dem Gericht vertreten.

Markus Julmy informierte über einige praktische Folgen der neuen schweizerischen StPO. So könne ein Beschuldigter bereits bei der ersten Einvernahme durch die Polizei die Anwesenheit eines Anwalts verlangen. Die Vorschrift des Bundes, dass Entscheide künftig grundsätzlich als eingeschriebene Sendung oder Gerichtsurkunde zu verschicken sind, werde zu Mehrkosten führen, so Julmy.

Wie URA-Präsident Jean-Luc Mooser in der Jahresbilanz bekannt gab, ist die Zahl der beim Amt erfassten Fälle 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 825 auf 18 293 angestiegen. Der Anteil der deutschsprachigen Fälle liege dabei unverändert bei rund 19 Prozent des Gesamtvolumens.

Im Berichtsjahr haben die Untersuchungsrichter laut Tätigkeitsbericht 10 658 Fälle durch Verfügung erledigt, davon 7926 mittels Strafbefehl. Der Anteil der Strafverfahren, die innert drei Monaten abgeschlossen werden konnten, betrug knapp 66 Prozent. 82,5 Prozent der im Berichtsjahr eingegangenen Fälle wurden auch im gleichen Jahr erledigt, so Mooser. Von den vor dem 1. Januar 2009 eröffneten Dossiers waren Ende Jahr noch 179 nicht abgeschlossen. Die allermeisten stammten aus den beiden Vorjahren. Gemäss Medienmitteilung war keiner der Fälle vor 2004 datiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema