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Die Freiburger Wähler sollen eine Wahl haben – auch ohne Gegenkandidaten

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Aus verschiedenen Listen Kandidatinnen und Kandidaten auswählen: Das ist in etlichen Gemeinden des See- und des Sensebezirks nicht möglich.
Charles Ellena/a

Auch wenn es genauso viele Kandidierende gibt, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind, ist die Wahl noch nicht entschieden. Der Kanton Freiburg hat gesetzlich vorgesorgt, damit die Wahlberechtigen in einem solchen Fall auch Nicht-Kandidierende wählen können.

In 15 Gemeinden des Sense- und des Seebezirks ist das Ergebnis der Gemeinderatswahlen – theoretisch – bereits absehbar. Denn es treten genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten an, wie Sitze zu vergeben sind. Eine Konkurrenz gibt es so für sie auf den ersten Blick nicht.

Doch allzu siegessicher dürfen diese Kandidierenden nicht sein. Denn sie haben eine Hürde vor sich. Diese heisst: das absolute Mehr. Im ersten Wahlgang gelten nämlich nur jene Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt, die auf mehr als der Hälfte der Wahlzettel stehen. Die Enthaltungen und die leeren Listen werden nicht gezählt. Werden im ersten Wahlgang nicht alle Sitze des Gemeinderats vergeben, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt.

Jede und jeder ist wählbar

Aber was ist der Sinn dieser Hürde? Warum braucht es auch bei einem äusserst übersichtlichen Kandidatenfeld ein absolutes Mehr? «Die Idee ist, dass die Wähler immer eine Wahl haben, zumindest in der ersten Runde», erklärt Samuel Russier, Generalsekretär der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, auf Anfrage. Deshalb gelten bei einer Majorzwahl mit einer Anzahl Kandidierender, die gleich oder geringer ist als die Anzahl der Sitze, die Regeln für eine Wahl ohne Einreichung von Listen. Die Folge: Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nur die Namen der offiziellen Kandidierenden, sondern jede wählbare Person ihrer Gemeinde auf den Stimmzettel schreiben. «Es ist also durchaus denkbar, dass ein Kandidat nicht gewählt wird, ein ‹einfacher› Bürger, Nicht-Kandidat, hingegen schon», sagt Samuel Russier. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht die einzige, offizielle Kandidierendenliste abnicken und ein siegessicherer Kandidat kann das absolute Mehr verfehlen.

Kann also jemand, der gar nicht kandidiert, sich gegen seinen Willen in einem Gemeinderat wiederfinden? Das ist nicht möglich. Das Freiburger Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte verlangt bei einer Wahl ohne Einreichung von Listen, dass alle Personen, die das absolute Mehr erreicht haben, bis zum darauffolgenden Mittwoch um 12 Uhr erklären, ob sie die Wahl annehmen. Bleibt die Erklärung aus, gilt die Wahl als abgelehnt.

Stille Wahl im zweiten Wahlgang 

Noch ein wichtiger Punkt: Verfehlen Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang das absolute Mehr, werden die Bürgerinnen und Bürger nicht in jedem Fall ein zweites Mal an die Wahlurne gerufen. Ist die Zahl der Kandidierenden im zweiten Wahlgang gleich gross oder kleiner als die Zahl der verbleibenden Sitze, so werden alle ohne Urnengang für gewählt erklärt, so das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte.

Zahlen und Fakten

Im Seebezirk haben die meisten Gemeinden nur eine Wahlliste

Genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten wie Sitze im Gemeinderat: Diese Situation trifft vor allem auf die Gemeinden im Seebezirk zu. In 9 von 14 Gemeinden, in denen am 7. März gewählt wird, gibt es jeweils nur eine einzige vollständige Wahlliste. Dies sind Courgevaux, Courtepin, Misery-Courtion und Muntelier mit sieben Sitzen im Gemeinderat sowie Fräschels, Greng, Kleinbösingen, Merlach und Ulmiz mit fünf Sitzen. Im Sensebezirk stellen sich in 6 von 14 Gemeinden so viele Kandidierende zur Verfügung, wie Sitze zu vergeben sind. Dies sind Heitenried, Plasselb, Rechthalten, St. Silvester und Tentlingen mit sieben Sitzen sowie Brünisried mit einem fünfköpfigen Gemeinderat – ebenso in der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Greyerzbezirks, in Jaun, mit sieben Sitzen. jmw

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