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Die Fristen für die Sanierung der Kugelfänge wurden verlängert

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Autor: arthur zurkinden

Am vergangenen 20. März hat das Eidgenössische Parlament Ja gesagt zu einer Fristenverlängerung für die Sanierung der 300-m-Schiessanlagen. Die Kugelfänge müssen nunmehr bis 2020 saniert werden. Bei Anlagen, die sich in Gewässerschutzzonen befinden, muss die Sanierung bis 2012 erfolgen.

Grosse Verunsicherung

Wie Ruedi Vonlanthen, Präsident des Freiburger Schützenvereins, gegenüber den FN erklärt, herrschte in Schützenkreisen eine grosse Verunsicherung. Im Jahre 2007 hatte Bundesbern bloss eine Sanierungsfrist von anderthalb Jahren eingeräumt. Am 1. November 2008 war diese Frist für die Bundessubventionen an die Sanierung von Kugelfängen abgelaufen. «Diese Fristen waren viel zu kurz. Die Gemeinden und auch die Schützenvereine hatten nicht die Mittel, um die Sanierungen vorzunehmen. Zudem waren die zwei Firmen, welche die Kugelfangkästen Big Bags herstellen, nicht in der Lage, diese zu liefern», hält Ruedi Vonlanthen fest. Und weil Bern drohte, keine Subventionen zu gewähren, wenn in diesem Frühling ohne Sanierung geschossen wird, haben gewisse Gemeinden vor allem im welschen Kantonsgebiet ein Schiessverbot ausgesprochen, wie er sagt.

Orientierung der Verantwortlichen

Weil nun die Sanierungsfristen verlängert wurden, kann der Schiessbetrieb im April bedenkenlos aufgenommen werden. Aus diesem Grunde fand nun am Donnerstagabend in Liebistorf eine Informationsveranstaltung für die Deutschfreiburger Schützenvereine und Gemeinden statt. In der kommenden Woche wird ein ähnlicher Anlass für die welschen Gemeinden und Vereine durchgeführt.

20 000 Franken pro Scheibe

Ruedi Vonlanthen ist auch froh, dass ein neues und einfaches Subventionssystem in Kraft treten wird. Statt 40 Prozent der Entsorgungskosten zu übernehmen, wird der Bund pro Scheibe 8000 Franken Subventionen gewähren. Ruedi Vonlanthen schätzt die Gesamtkosten für die Entsorgung des Bleis und die Installation von künstlichen Kugelfangsystemen auf 20 000 Franken pro Scheibe.

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