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Die Früchte seiner Arbeit ernten andere

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«Als Richter entscheidet man über Fälle, die zurückliegen. Man betreibt Vergangenheitsbewältigung, und das färbt auch ab.» Dies sagt Adrian Urwyler, der nach 28 Jahren in der Freiburger Gerichtsbarkeit, davon 20 Jahre am Kantonsgericht, diese Woche abtritt (siehe Kasten).

Wenn man aber Urwylers Zeit am höchsten Freiburger Gericht Revue passieren lässt, fällt auf, dass wesentliche Reformen umgesetzt oder zumindest in Angriff genommen wurden, als er gerade eine Führungsfunktion innehatte. So bezog das Kantonsgericht 2013 neue Räumlichkeiten im ehemaligen Augustinerkloster, als Urwyler zum zweiten Mal Präsident des Kantonsgerichts war. Damit verbunden war die räumliche Zusammenführung der straf- und zivilrechtlichen Abteilung vom Rathaus sowie der verwaltungsrechtlichen Abteilung von Givisiez.

In jenem Präsidialjahr forderte Urwyler bei der Einweihung des Gerichtsgebäudes auch eine Justizreform. Diese stellte er im Juni letzten Jahres als Präsident des Justizrates, der Aufsichtsbehörde über die Freiburger Justiz, vor.

Sieben Bezirksgerichte seien nicht mehr zeitgemäss, um eine effiziente und bürgernahe Justiz zu gewährleisten, hiess es da. In einem Leitplan schlug der Justizrat vor, Straf- und Zivilrecht in erster Instanz zu trennen und Dossiers via eine zentrale Stelle auf die Gerichte aufzuteilen. Die Gerichtsstände seien demnach aufzuheben, was aber nicht heisse, dass die bestehenden Gerichte in den Bezirken verschwinden. Vielmehr sei eine bessere Arbeitsaufteilung innerhalb des Kantons das Ziel.

Weitere Ideen in diesem Plan waren das elektronische Dossier, regionale Schlichtungsbehörden sowie ein Kompetenzzentrum für Finanzen und Personal (die FN berichteten).

Reform uralter Strukturen

Wo Urwyler vorangeht, bleibt kein Stein mehr auf dem anderen, macht es den Anschein. «Ich habe schon das Gefühl, dass man mit der Zeit gehen muss», sagt der Richter. «Unsere territoriale Justizorganisation stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Da muss man sich anpassen und sich so aufstellen, dass wir die zukünftigen Herausforderungen bewältigen können.»

Dass die Reform von Urwyler präsentiert wurde, ist kein Zufall. Die Freiburger Justiz besteht aus 32 Gerichtsbehörden, doch das Kantonsgericht ist die grösste, und Urwyler hatte für dieses einen Leitplan ausgearbeitet. Dessen Vision war dann die Basis für den Leitplan des Justizrats.

«Die Umsetzung hat bereits begonnen», so Urwyler. Er erwähnt eine extern in Auftrag gegebene Analyse über die Freiburger Justizbehörden. Diese dürfte im Verlauf dieses Jahres vorgestellt werden. Später werden sich dann die Regierung und das Parlament dazu äussern. Beide sind im Justizrat vertreten und «sitzen mit im Boot», wie Urwyler sagt.

Ebenfalls bereits in der Umsetzungsphase ist «E-Justice», die Digitalisierung der Freiburger Justiz, «eines von fünf Kernprojekten des Digitalisierungsvorhabens des Staatsrats», sagt er. Während die Schuldenbetreibung und die Konkurse bereits mehrheitlich digitalisiert sind, besteht im Strafrecht die Herausforderung darin, dass der ganze Prozess von der Polizei über die Staatsanwaltschaft bis zu den Gerichten koordiniert ist. Beim Verwaltungsrecht müssten auch die Gemeinden und die Oberämter eingebunden sein.

«Zu wenig Platz»

Die Justizreform hat fast nahtlos die Diskussionen um den Umzug des Kantonsgerichts in die Unterstadt abgelöst. War die Kritik dazu im Vorfeld und in der Startphase sehr präsent, so ist sie heute kaum mehr hörbar. «Die Fusion von zwei Strukturen zu einer Einheit ist uns gut gelungen. Es hat zahlreiche Anpassungen gebraucht», blickt Urwyler zurück. Auch die Kinderkrankheiten des renovierten Gebäudes seien heute grösstenteils behoben.

Ein Problem hat sich in den Augen Urwylers aber eher noch verstärkt: «Es fehlt an Platz. Wir haben das von Beginn an gesagt, und heute sieht man es deutlich: Es hat zu wenig Büroräume.» Urwyler gibt zu bedenken, dass die Freiburger Bevölkerung seit seinem ersten Richteramt um rund 100 000 Einwohner angewachsen ist. «Mehr Einwohner bedeuten mehr Konflikte, mehr Baubewilligungen und auch mehr Arbeit für die Justiz.»

Beim Bau des Gerichtsgebäudes klafften die Ansichten der Kantonsrichter und jene der Politik bisweilen weit auseinander. Rückblickend hat Urwyler aber auch ein gewisses Verständnis für die Standortwahl des damaligen Staatsrates.

Schlüsselrolle des Justizrates

Überhaupt ist Urwyler der Ansicht, dass Politik und Justiz in Freiburg gut nebeneinander funktionieren. Ein Grund dafür ist für ihn die Einführung des Justizrates im Jahr 2008, den er als Verfassungsrat noch mitgeholfen hatte, in die Kantonsverfassung zu integrieren.

So gibt sich Urwyler heute gelassen, wenn aus dem Kantonsparlament Kritik an der Justiz laut wird. Zuletzt war dies bei einer Anfrage des SVP-Grossrats Ruedi Schläfli der Fall, der forderte, man solle die unbeschränkte Amtsdauer für Richter wieder aufheben und diese periodisch zur Wiederwahl stellen (FN vom 2.2.).

«Durch den Justizrat ist die administrative und disziplinarische Aufsicht gewährleistet», so Urwlyer. Auch wenn nicht alles in der Öffentlichkeit bekannt wird, der Justizrat schaut nicht weg. Er garantiert rechtsstaatliche Verfahren.»

«Unsere territoriale Justizorganisation stammt aus dem vorletzten Jahrhundert.»

Adrian Urwyler

abtretender Kantonsrichter

Laufbahn

Ans Bundesstrafgericht gewählt

Mit dem offiziellen Abgang Adrian Urwylers vom Freiburger Kantonsgericht per Ende Februar endet seine Richterkarriere aber nicht. Im Dezember 2018 ist er vom Bundesparlament an das Bundesstrafgericht mit Sitz in Bellinzona gewählt worden, wo er ein Nebenamt bekleidet. Wie Urwyler sagt, nimmt er seine Tätigkeit dort am 1. Juli auf.

Der Hobby-Segler aus Muntelier sagt: «Ich werde meine Work-Sail-Balance wieder ins Gleichgewicht bringen.» Dazu gehört für ihn auch Lesen, Sport und Reisen. Er werde weiterhin eine Fünf-Tage-Woche führen, aber darunter falle in Zukunft ein Tag «Adrian, familiy and friends», ein bis zwei Tage Bundesstrafgericht und zwei Tage für noch zu bestimmende Projekte.

Mit der Berufung ans Bundesstrafgericht kehrt der in diesem Jahr 59-jährig werdende Urwyler wieder zur ersten Instanz zurück. Er wird dort mit Fällen konfrontiert sein, die direkt von der Bundesanwaltschaft kommen. «Ich freue mich darauf», sagt Urwyler. «In der ersten Instanz hat man direkten Kontakt mit den Bürgern, und man geniesst grössere Gestaltungsmöglichkeiten.»

Es ist eine Art Rückkehr zu den Wurzeln, die für Urwyler beim Bezirksgericht See liegen. Dort amtierte er vom 1. Januar 1992 an als Gerichtspräsident und war sowohl für straf- wie auch für zivilrechtliche Dossiers zuständig.

Im Jahr 2000 wechselte Urwyler ans Kantonsgericht. Die letzten Jahre stand er dem II. Zivilappellationshof vor, er war aber auch Mitglied des Strafappellationshofs, und er präsidierte zehn Jahre die Schuldenbetreibungs- und Konkurskammer.

Mit Lucona-Fall begonnen

Grosse Dossiers hat Urwyler einige behandelt, aber er will sie nicht hervorheben, weil medial weniger beachtete Fälle zum Teil eine viel grössere Tragweite hatten. In guter Erinnerung bleibt ihm dennoch ein Fall aus seinem ersten Amtsjahr als Richter im Seebezirk: Bei der Lucona-Affäre ging es um eine Uranaufbereitungsanlage auf einem Schiff, das im Stillen Ozean versenkt worden war.

Ein wichtiges Anliegen war Adrian Urwyler stets die Aus- und Weiterbildung. So hatte er vier Jahre lang einen Lehrauftrag in Strafrecht an der Universität Freiburg. Vor allem aber setzte er sich für die Weiterbildung der Richter ein. Zuerst war Urwyler bei der Schweizer Stiftung zur Weiterbildung der Richter tätig, und anschliessend zehn Jahre Mitglied und später gar Direktor der neu aufgebauten Schweizerischen Richterakademie. Als solcher war er massgeblich beteiligt an der Schaffung eines CAS Judikative.

Die Führung an der Richterakademie gab Urwlyer ab, als ihn der Grosse Rat 2016 in den Justizrat wählte, das Aufsichtsorgan über die Freiburger Justizbehörden. Bis zuletzt präsidierte Urwyler den Justizrat. Seine Nachfolge dort übernimmt ab sofort Johannes Frölicher.

uh

 

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