Die konstituierende Versammlung Grossfreiburg will die Modalitäten für ihre Auflösung mit dem Kanton erarbeiten. Damit ist die Fusionsfrage aber noch nicht ganz vom Tisch. Theoretisch könnte der Staatsrat immer noch eine Fusionskonvention vorlegen.
Die Räumlichkeiten hätten zum Anlass nicht besser passen können. Am Donnerstagabend kam die konstituierende Versammlung im Pfarreisaal von Belfaux zu ihrer eigenen Beerdigung zusammen. Nach dem eindeutigen Nein einer Mehrheit der neun Fusionsgemeinden von Grossfreiburg war klar, dass die Versammlung nicht mehr fähig ist, ihre Mission zu erfüllen. Diese bestand darin, zuhanden des Staatsrats eine Fusionskonvention zu erarbeiten.
Während vier Jahren arbeiteten 36 Delegierten aus den beteiligten Gemeinden intensiv an Themen wie Identität, Finanzen, Politik, Verwaltung, Mobilität, lokales, sportliches und kulturelles Leben sowie Raumplanung – Arbeit, die nun ins Archiv wandert.
«Es gibt ein Erbe»
Die Delegierten nahmen das Scheitern der Fusion gefasst und vielleicht auch ein wenig traurig zur Kenntnis. Nach Erklärungen für das Volks-Nein wurde nicht mehr gross gesucht. «Das gehört ins Reich der Spekulationen. Am Ende hat der Souverän gesprochen», sagte Präsident Carl-Alex Ridoré. «Die Stimmbeteiligung war hoch, es gab eine breite Diskussion unter Einbezug der Bevölkerung, alle wussten, worum es geht.»
Simon Gabaglio (parteilos, Matran) und Christel Berset (SP, Freiburg) drückten dennoch ihre Hoffnung aus, dass nicht alles verlorene Liebesmüh war. «Ich würde im Zusammenhang mit unserer Auflösung lieber von Transmission als von Liquidation sprechen», sagte Berset. Sie wie auch Gabaglio wünschten sich, dass die von der konstituierenden Versammlung entwickelten Konzepte im Bereich der Jugend, der Kultur, aber auch der Mobilität auch ohne Fusion weiterverfolgt würden.
Carl-Alex Ridoré versicherte: «Es gibt ein Erbe.» Der Abschlussbericht werde an möglichst viele Instanzen gehen: an Gemeinde- und Generalräte, die Agglo, den Staatsrat und Grossräte, damit die Errungenschaften weitergetragen würden.
Das letzte Wort hat der Staatsrat
Sodann beauftragten die Delegierten das Präsidium, den Liquidationsprozess zusammen mit dem Kanton an die Hand zu nehmen. Denn entgegen einem ersten Antrag des Leitungsausschusses liegt es nicht in der Kompetenz der konstituierenden Versammlung, sich selber aufzulösen.
Wie der Generalsekretär der Direktion der Institutionen, Samuel Russier, erläuterte, wäre dies erst nach der finalen Volksabstimmung möglich gewesen. «Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Staatsrat eine Fusionskonvention ausarbeitet, wenn die konstituierende Versammlung ihm keine solche präsentiert.» Es sei daher nicht auszuschliessen, dass die Regierung die Gemeinden noch einmal angehe, um mit ihnen über eine Fusion zu sprechen. Denkbar sei aber auch, dass der Staatsrat im Grossen Rat eine Gesetzesänderung beantrage und so den Prozess vorzeitig beende.
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