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Die Gebärdensprache wird vom Kanton Freiburg vorerst nicht offiziell anerkannt

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Im Kanton Genf, Zürich und Waadt ist die Gebärdensprache offiziell anerkannt. Wie die Situation im Kanton Freiburg aussehe, fragten eine SP-Grossrätin und ein SP-Grossrat den Staatsrat.

Eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache sei wichtig, um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen in allen Lebensbereichen zu fördern. Das schreiben Grossrätin Julia Senti (SP, Murten) und Grossrat Grégoire Kubski (SP, Bulle) in einer Anfrage an den Freiburger Staatsrat.

Darin erkundigen sie sich über den Gebrauch der Gebärdensprache durch die Behörden. Gesetzlich ist der Staatsrat dazu verpflichtet, seine Informationen auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Im Massnahmenplan von 2018 bis 2022 seien erste Schritte dazu vorgesehen, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Sprich, der Kanton unterstützt Projekte finanziell, welche den Zugang zu Informationen erleichtern. Die Ausschreibung für solche Projekte sollte gemäss Antwort in diesen Tagen publik gemacht werden.

Schriftliche Informationen verfügbar

Im Kanton Freiburg sind rund 40‘000 Personen hörbehindert. Dies ist die Zahl, welche der Staatsrat der Anfrage entnimmt. Senti und Kubski sagen, dass ein Prozent aller Hörbehinderten die Gebärdensprache nutzt. Also wären es 400 betroffene Personen. Der Staatsrat sieht es daher als «sehr grossen Aufwand», alle Mitteilungen in Gebärdensprache zu übersetzen. Da die Informationen schriftlich auf der Website zur Verfügung stehen, würden Menschen mit einer Hörbehinderung auch so an die Informationen gelangen.

Aufnahme in die Kantonsverfassung?

Schliesslich fragen Senti und Kubski, wie der Kanton Freiburg dazu stehe, die Gebärdensprache als offizielle Sprache in die Kantonsverfassung aufzunehmen. Der Kanton habe eine pragmatische Lösung, so die Antwort. Die Dienste einer Gebärdensprachendolmetscherin oder eines -dolmetschers können in Anspruch genommen werden. «Dieses Recht auf Barrierefreiheit ist garantiert und muss daher nicht in die kantonale Verfassung aufgenommen werden.» 

Im Massnahmenplan für die Jahre 2023 bis 2027 möchte der Staatsrat die Frage der Anerkennung der Gebärdensprache untersuchen. Im gleichen Zug sollen dann weitere Massnahmen angeschaut werden, welche den Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderung fördern.

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