Die Geldstrafe wird zur Regel
Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches tritt am 1. Januar in Kraft
Ab dem 1. Januar werden Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch eine Geldstrafe oder allenfalls durch gemeinnützige Arbeit ersetzt. Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Richter stehen vor echten Herausforderungen.
FREIBURG. Nach jahrelangen Vorbereitungen wird zum Jahreswechsel der revidierte allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches in Kraft treten. Unter der Leitung von zwei Kantonsrichtern haben am Montag je ein Vertreter der Kantonspolizei und der Bezirksgerichte sowie zwei Untersuchungsrichter und der Jugendstrafrichter über die konkreten Auswirkungen informiert.Neu werden die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit als Sanktionsformen eingeführt. Kurze Freiheitsstrafen (bis zu sechs Monaten) wird es bloss noch als Ersatz geben. Da die Höhe der Geldstrafen aufgrund der persönlichen finanziellen Verhältnisse der mutmasslichen Straftäter festgesetzt wird, muss die Polizei bereits bei der ersten Anhörung entsprechende Informationen einholen. Dies wird sie ab kommendem Freitag tun.wb
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