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Die Gemeinde Greng stellt Strafantrag gegen einen Bürger

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Der Streit in Greng zwischen dem Gemeinderat und einem Bürger verschärft sich: Mitte Juni haben alle fünf Gemeinderäte als Privatkläger einen Strafantrag gegen Roland Wyler eingereicht. Sie werfen dem Bewohner von Greng «Ehrverletzung, insbesondere Verleumdung und/oder üble Nachrede, eventuell Beschimpfung» vor. Der beschuldigte Bürger selbst hat den Strafantrag an die FN weitergeleitet.

Wyler hat vorher mehrere Beschwerden beim Oberamt des Seebezirks deponiert, die gegen den Gemeinderat und insbesondere gegen den Ammann Rico Martinelli gerichtet sind. Diese Beschwerden betreffen unter anderem die Parkplätze in Greng und das Restaurant am De-Castella-Platz (die FN berichteten).

In diesen Beschwerden und in zahlreichen E-Mails bezichtigt Wyler den Gemeinderat des Amtsmissbrauches, der Begünstigung, der Korruption, der Veruntreuung, der Miss­achtung der Sorgfaltspflicht, der Kompetenzüberschreitung, der Nötigung und des Hausfriedensbruchs.

Im Strafantrag schreibt der von den Gemeinderäten bevollmächtigte Murtner Rechtsanwalt, dass die Mitglieder des Gemeinderates nicht verpflichtet seien, «derart schwerwiegende Vorwürfe, die zudem völlig haltlos und unzutreffend sind, einfach hinzunehmen». Es sei zwar verständlich, dass «in einer politischen Auseinandersetzung ein etwas rauerer Ton verwendet wird, als in einer Auseinandersetzung unter Privatpersonen». Jedoch habe sich Roland Wyler zu nicht mehr sachlichen Äusserungen hinreissen lassen. Er überspanne nun den Bogen, indem er den Privatklägern strafbares Verhalten vorwerfe.

Das Oberamt des Seebezirks hat Wyler für Ende August zur gesetzlich vorgeschriebenen Versöhnungsverhandlung vorgeladen. Er werde daran nicht teilnehmen, antwortete Wyler in einem E-Mail, das er auch den FN geschickt hat. Bevor das Oberamt des Seebezirks die Behandlung seiner Beschwerden nicht abgeschlossen habe, könne er keinem parallelen Verhandlungsstrang zustimmen. Er bitte das Amt, «die Strafanzeige direkt an die Staatsanwaltschaft zur Behandlung weiterzuleiten».

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