Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Gemeinde Marly erhält teilweise Recht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

MarlyDie Baupläne der beiden deutschen Discounter Aldi und Lidl entsprachen den Anforderungen des Quartierplans. Und trotzdem sagte der Gemeinderat Nein zum Bauprojekt: Er wollte nicht noch mehr Einkaufszentren auf seinem Gemeindegebiet. «Wir befürchteten Mehrverkehr», sagte Gemeindepräsident Jean-Pierre Helbling gestern den FN.

Und weil die Einkaufszentren im Gebiet des Grand-Pré bauen wollten, fürchtete der Gemeinderat um die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler. Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) wies jedoch die Einsprachen Marlys ab – weil die Baugesuche dem Quartierplan entsprachen.

Ein Jahr Zeit

Das Freiburger Kantonsgericht hat nun Marly teilweise Recht gegeben: Wenn ein Quartierplan geplante Raumplanungsmassnahmen gefährdet, könne eine Gemeinde die Gültigkeit des Quartierplans aufschieben – bis die raumplanerischen Massnahmen umgesetzt seien. Dies dürfe aber nicht mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen.

Das Kantonsgericht hält fest, dass die RUBD mit ihrem negativen Entscheid die Autonomie Marlys verletzt habe. Der Grosse Rat habe ein Postulat überwiesen, das einen Bericht über die kantonale Politik betreffend Einkaufszentren verlange. Zudem werde ein neues kantonales Gesetz zu Raumplanung und Baurecht diskutiert.

Dies und die konstante Haltung Marlys seien Elemente, die zeigten, dass eine Debatte über eine striktere Haltung gegenüber Einkaufszentren im Gange sei, argumentiert das Kantonsgericht. Das Gericht fragt auch, ob nicht auf regionaler Ebene eine Bedürfnisklausel eingeführt werden könnte.

Einkaufszentren seien keine gewöhnlichen Betriebe: «Diese Form von Gewerbe ist gefrässig, was den Platz, die Infrastruktur und die ökologischen Kosten betrifft», schreibt das Kantonsgericht; «der sozio-ökonomische Nutzen aber ist klein.» sda/njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema