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Die Gemeinden stehen im Abseits

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«Was ist höher zu gewichten: das öffentliche oder das private Interesse?» Mit diesen Worten stellte Grossrat Pierre Mauron (SP, Bulle) gestern die Ausgangslage für die zweite Lesung zur Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes dar. Mit der Änderung des Gesetzes passt sich der Kanton Freiburg an das Raumplanungsgesetz des Bundes an, welches das Stimmvolk 2012 angenommen hat und das einen schonenden Umgang mit Boden verlangt.

 Mit einer Zweidrittelmehrheit nahm der Grosse Rat das Gesetz in der Form an, die bereits aus der Debatte im Februar hervorgegangen war. Es ist die Version, die dem privaten Interesse Priorität einräumt.

Umstrittenes Kaufrecht

Heiss diskutiert wurde gestern wie bei der ersten Lesung die Frage, ob die Gemeinden ein Kaufrecht für Bauland erhalten sollen, wenn dieses nach zehn Jahren nicht überbaut oder gemäss seiner Nutzungsbestimmung verwendet wird. Im Februar hatte der Rat den Gemeinden dieses Recht in zwei Abstimmungen erst mit neun und dann mit zwei Stimmen Unterschied verweigert.

 In der Zwischenzeit äusserten sich verschiedene Grossräte dazu und liessen erahnen, dass das Kaufrecht doch noch zugunsten der Gemeinden kippen könnte. Nadia Savary (FDP, Vesin) sagte als Präsidentin des Gemeindeverbandes, dieser habe sich für das Kaufrecht ausgesprochen und der Bund verpflichte die Kantone dazu, den Gemeinden ein solches Instrument zur Verfügung zu stellen. «Wir müssen aufhören, immer nur in die Vergangenheit zu schauen», sagte sie. Unterstützt wurde sie von Katharina Thalmann (SVP, Murten), die in ihrem persönlichen Namen sagte: «Es geht nicht darum, die Rechte von Einzelnen zu beschneiden, sondernd darum, dass Gemeinden ihre Entwicklung vorantreiben können.» Die beiden fanden aber kein Gehör: Der Grosse Rat beschloss mit 51 gegen 48 Stimmen, dieses Kaufrecht für Gemeinden aus dem Gesetz zu streichen.

Kommissionssprecher Markus Bapst (CVP, Düdingen) sagte, ein Kaufrecht würde das Grundrecht auf Privatbesitz fundamental verletzen. «Öffentliches Interesse ist ein undefinierter Rechtsbegriff», sagte er. Den Gemeinden bleibe weiterhin die Möglichkeit, Bauland auszuzonen, so Bapst.

 SP-Grossrat Pierre Mauron meinte, mit diesem Entscheid könnte der Kanton vom Bund unter Vormundschaft gestellt werden. Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) präzisierte, der Bund verlange zwar nicht explizit ein Kaufrecht, wohl aber Massnahmen, um das Raumplanungsgesetz durchzusetzen. «Es besteht das Risiko, dass der Bund den Entscheid so auslegt, das Bundesgesetz werde nicht respektiert», sagte er. «Mit dem Kaufrecht für Gemeinden wäre das Mandat des Bundes sicher erfüllt.»

Zweiter Hauptpunkt der Debatten im Februar und gestern war die Höhe der Mehrwertabgabe, die bei Landbesitzern erhoben wird, deren Parzellen zu Bauland werden, und die jenen Besitzern zugutekommt, deren Bauland ausgezont wird.

 Der Grosse Rat bestätigte eine Abgabe in der Höhe von 20 Prozent des Mehrwerts, so wie es die Ratskommission vorschlug. Es ist das Minimum, das der Bund zulässt. Der Staatsrat hatte eine Version vorgeschlagen, welche zusätzlich zu den Wohnzonen auch 30 Prozent auf dem Mehrwert für Spezialzonen wie Kiesgruben, Deponien, Golf- oder Pferdesportanlagen vorsah. Der Vorschlag des Staatsrats unterlag mit 59 gegen 33 Stimmen. Den Vorschlag der Kommissionsminderheit auf eine Abgabe von 30 und 40 Prozent wies der Rat mit 62 gegen 30 Stimmen ab.

Schliesslich genehmigten die Grossräte noch einen Antrag der Kommission, wonach der Saldo des Ertrags aus der Mehrwertabgabe dem öffentlichen Verkehr in den Agglomerationen zugutekommen soll. Dies hatte in der ersten Lesung noch keine Mehrheit gefunden. Staatsrat Ropraz war dagegen: «Es schafft die Illusion, dass neue Ausgaben aus einem Fonds finanziert werden können, der nur ungenügend gespiesen wird.»

Schliesslich gewährte der Grosse Rat einen Freibetrag von 20 000 Franken auf dem Mehrwert; der Staatsrat hatte 6000 Franken vorgeschlagen. Christa Mutter (Grüne, Freiburg) mahnte vergebens: «Wenn Sie wollen, dass noch etwas Raumplanung übrig bleibt: Lassen Sie es sein!»

«Wir müssen aufhören, immer in die Vergangenheit zu schauen.»

Nadia Savary

FDP-Grossrätin

«Mit dem Kaufrecht wäre das Mandat des Bundes sicher erfüllt.»

Maurice Ropraz

Staatsrat

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