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Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas muss in Freiburg keine Steuern zahlen

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 Institutionen mit kultischem Zweck sind von der Steuer befreit: So will der Bund die Gewissens- und die Religionsfreiheit, die in der Verfassung festgeschrieben sind, fördern. Auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas musste im Kanton Freiburg keine Steuern bezahlen–bis die kantonale Steuerverwaltung bei der Steuererklärung 2012 eine Gewinn- und Kapitalsteuer einziehen wollte. Die Steuerverwaltung argumentierte, im Kanton Freiburg seien die katholische und die reformierte Kirche anerkannt, nicht aber die Zeugen Jehovas. Sie seien weder kantonal noch national von genügender Bedeutung.

 Die Glaubensgemeinschaft wehrte sich dagegen: Sie verfolge kein wirtschaftliches Ziel. Um für ihre finanziellen Verpflichtungen aufzukommen, erhalte sie Geld von ihren Mitgliedern und Freunden; das ganze Kapital sei ausschliesslich für kultische Zwecke vorgesehen.

Ausreichende Bedeutung

Das Freiburger Kantonsgericht hat den Zeugen Jehovas nun recht gegeben. Der Gesetzgeber habe mit der Steuerbefreiung von Glaubensgemeinschaften die Religions- und Gewissensfreiheit fördern wollen. Eine kultische Gemeinschaft, die ihr Vermögen nur für den Glauben und den Kultus einsetze, könne von dieser Steuerbefreiung profitieren. Das Vermögen dürfe nicht gewinnorientiert eingesetzt werden. Zudem müsse die Gemeinschaft zumindest eine kantonale Ausstrahlung haben. Auch Sekten könnten von der Steuerabgabe befreit werden–aber nur, wenn die leitenden Mitglieder sich keiner Straftaten schuldig gemacht hätten.

Dies alles sieht das Kantonsgericht bei den Zeugen Jehovas gegeben: Die Gemeinschaft verfolge keine gewerbliche Aktivität und benutze ihr Gebäude rein zu kultischen Zwecken. Auch die Einnahmen würden nur für die Glaubensgemeinschaft eingesetzt. Die Zeugen Jehovas seien seit mindestens sechzig Jahren im Kanton präsent und hätten mehr als hundert Mitglieder; damit sei die Glaubensgemeinschaft im Kanton wichtig genug, um von den Steuern befreit zu werden.

Das Freiburger Kantonsgericht hält fest, dass die Zeugen Jehovas immer wieder für Diskussionen sorgten, weil sie Bluttransfusionen unter allen Umständen ablehnen (siehe Kasten rechts). «Auch wenn diese Probleme nicht unterschätzt werden dürfen, ist dieses Verhalten nicht strafbar», heisst es im Urteil. Daher könne man darin auch keinen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung sehen.

Das Gericht spricht darum den Zeugen Jehovas im Kanton Freiburg das Recht zu, von der Steuer befreit zu sein.njb

 http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 104.

 

Hintergrund

Acht Millionen Mitglieder weltweit

Zu den Zeugen Jehovas gehören in der Schweiz rund 19000 Personen, weltweit sind es acht Millionen. Sie sind eine christlich ausgerichtete Religionsgemeinschaft. Ihre Interpretation der Bibel weicht stark von der anderer christlichen Gemeinschaften ab. So glauben die Zeugen Jehovas, dass die «letzten Tage» der Welt bereits begonnen haben. Nur die Zeugen Jehovas werden diesen Krieg gemäss ihren Ansichten überleben. Bekannt ist die Glaubensgemeinschaft durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit, bei der sie die halbmonatlich erscheinenden Zeitschriften «Der Wachtturm» und «Erwachet» unter die Leute bringt. Für Debatten in der Öffentlichkeit sorgt, dass sich die Zeugen Jehovas unter allen Umständen weigern, Bluttransfusionen anzunehmen.njb

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