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Die Geschichte einer speziellen Therapie

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Autor: Pascal Jäggi

FreiburgMittels «Pipi-Therapie», wie er es selbst nannte, wollte ein heute 81-Jähriger in den Neunzigerjahren diverse Probleme kurieren. Den nötigen Urin holte er sich bei seinem Grossneffen X., der erst Jahre später den Weg ans Gericht fand. Er sei sich heute bewusst, dass es für den Betroffenen unangenehm war, sein Glied vor dem Grossonkel zu entblössen und direkt in dessen Mund zu urinieren, gestand der Täter. Die Strafe dafür akzeptiere er, nicht aber die Verurteilung wegen sexueller Handlung mit Y., dem Bruder von X. «Was Y. erzählt, sind Lügen», sagte der 81-Jährige in seinem Schlusswort. Er soll an seinem Grossneffen einmal Fellatio begangen haben. Für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen hatte das Strafgericht des Saanebezirks eine Strafe von 18 Monaten Haft mit dreijähriger Bewährungsfrist ausgesprochen.

Verteidiger Jean-François de Bourgknecht schloss sich seinem Mandanten an und nannte Y. einen Lügner. «Sie sprechen immer von pädophilen Neigungen meines Klienten. Wieso hat er sich dann nur einmal an seinem Grossneffen vergriffen?», fragte de Bourgknecht zweifelnd. Die Sache mit dem Urin habe keinen sexuellen Hintergrund, meinte der Verteidiger.

Einhellig lehnten der Substitut der Staatsanwaltschaft Fabien Gasser und der Opferanwalt Bruno Kaufmann diese Interpretation ab. «Niemand hat den Angeklagten als pädophil bezeichnet», meinte Kaufmann. Sein Mandant habe den gleichen «Dienst» wie sein Bruder verweigert, deshalb habe sich der Grossonkel an ihm vergriffen. «Da ihm dies nicht die gleiche Befriedigung brachte, versuchte er es nicht mehr», stellte Kaufmann fest. Die «Pipi-Therapie» habe durchaus einen sexuellen Hintergrund gehabt, da sie beim Angeschuldigten grossen Einfluss auf die Libido gehabt habe, ergänzte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Alexandre Papaux bestätigte das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich. «Wir glauben nicht, dass der Angeschuldigte pädophil ist, seine Handlungen waren aber sexueller Natur», erklärt Papaux. Die Fellatio sei wahrscheinlich «nur» der Versuch gewesen, auf andere Art an den Urin heranzukommen, einen sexuellen Akt stelle sie aber sicher dar, hielt Papaux fest.

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