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Die Gewässer erhalten mehr Raum

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Vor neun Jahren genehmigte der Kanton Bern die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Neuenegg. Neue Vorschriften von Bund und Kanton Bern veranlassten nun die Gemeinde, ihre Planung zu überarbeiten. Einerseits haben die Kantone eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Begriffen und Messweisen im Bauwesen zu vereinheitlichen. Die Gemeinden müssen die entsprechenden Änderungen in ihr Baureglement übernehmen.

Andererseits schreibt der Bund mit der revidierten Gewässerschutzverordnung vor, dass Kantone und Gemeinden sogenannte Gewässerräume ausscheiden müssen. Um diese Vorschrift umzusetzen, will Neuenegg zusätzlich zu den drei bestehenden Zonenplänen neu einen vierten Zonenplan «Gewässer» erlassen. Bis am 17.  Juni läuft die öffentliche Mitwirkung (siehe Kasten rechts). Gestern informierte der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner über die geplanten Änderungen.

«Neben den technischen Vereinheitlichungen gibt es im neuen Baureglement wenige materielle Anpassungen», erklärte Bernhard Leder vom ­Büro BHP Raumplan. So regelt die Gemeinde die Vorschriften für Attikageschosse in bestimmten Fällen flexibler.

Zudem führt die Gemeinde Regeln zur Qualitätssicherung im Bauwesen ein. So kann sie mit dem neuen Reglement externe Fachleute einschalten, welche die Gemeinde zum Beispiel in Fragen des Denkmalschutzes unterstützen.

Neue Gewässerräume

Bernhard Leder erklärte die Neuregelung des Gewässerschutzes: «Bislang galt zum Beispiel für die Sense ein Gewässerabstand von 30  Meter.» Mit der neuen Ortsplanung werde der Gewässerabstand durch die sogenannten Gewässerräume ersetzt. Im Unterschied zu den altrechtlichen Gewässerabständen gilt für die Gewässerräume nicht nur ein Bauabstand, sondern es gelten auch Einschränkungen für die Nutzung. Die Gewässerräume sollen unter anderem die natürlichen Funktionen der Gewässer erhalten und den Schutz vor Hochwassern gewährleisten.

«Bei den meisten kleinen Gewässern in Neuenegg kommt der minimal vorgegebene Gewässerraum von elf Metern zum Zug», so Leder. In dicht überbautem Gebiet darf die Gemeinde den Gewässerraum auf sechs Meter reduzieren. Bestehende Bauten innerhalb der Gewässerräume geniessen Besitzstandswahrung: Sie dürfen unterhalten, aber nicht erweitert werden.

Die Gemeinde Neuenegg muss ausserdem Zonenpläne an die aktualisierte Naturgefahrenkarte des Kantons anpassen. So legte der Kanton für einige Gebiete das Gefahrenpotenzial präziser fest.

Kritische Reaktionen

Die rund 15 Anwesenden stellten zahlreiche Fragen. So präzisierte Kaspar Reinhard von BHP Raumplan auf entsprechende Fragen, dass bei eingedolten Bächen im Siedlungsgebiet zwar keine Nutzungsvorschriften aber sehr wohl ein Bauabstand gelte.

Eine Frau wollte wissen, ob die neuen Gewässerräume die Nutzung stark einschränkten. Reinhard relativierte: Viele Einschränkungen seien heute bereits in anderen Vorschriften wie der Direktzahlungsverordnung festgelegt.

Ein Mann forderte, die Gemeinde solle Einschränkungen entschädigen, die Landbesitzern aufgrund der neuen Naturgefahrenkarte entstehen. «Das macht man bei Umzonungen ja auch.» Das sei nicht das Gleiche, entgegnete Reinhard. «Den Zonenplan legt die Gemeinde fest, Naturgefahren können wir aber nicht beeinflussen.» Ein weiterer Bürger beschwerte sich: «Vor zehn Jahren wurde auf meinem Grund ein Bach freigelegt.» Jetzt gehe der neue Gewässerraum quer über seine Anbauten. «Gibt es keine Planbeständigkeit?» Die Gemeinde habe den Fall mit den kantonalen Stellen diskutiert, aber keine befriedigende Antwort erhalten, sagte Kaspar Reinhard. Er forderte die Bürger auf, ihre Anliegen als Eingabe in der Mitwirkung und später eventuell auch als Einsprache zu deponieren. So könne die Gemeinde solche Fälle noch einmal dem Kanton unterbreiten.

Zahlen und Fakten

Mitwirkung läuft bis am 17. Juni

Die Gemeinde Neuenegg legt die Teilrevision der Ortsplanung bis am 17.  Juni zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Akten können auf der Bauverwaltung oder auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Während der Auflagefrist können alle Interessierten unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit Einwendungen und Anregungen anbringen. Nicht möglich sind hingegen Einsprachen im eigentlichen Sinne. Dafür wird die revidierte Ortsplanung später nochmals aufgelegt.

sos

Weitere Gemeinden

Auch Laupen legt seine Ortsplanung auf

Neben Neuenegg legt zur Zeit auch die Gemeinde Laupen das Baureglement mit den angepassten Begriffen sowie die Ausscheidung der Gewässerräume zur Mitwirkung auf. Gleichzeitig liegt auch die geplante Zone mit Planungspflicht Laupen Süd zur Mit­wirkung auf (siehe FN vom 29.  Mai). Die Auflage läuft bis zum 21. Juni. Bis Ende 2023 müssen alle Gemeinden des Kantons Bern die entsprechenden Änderungen übernommen haben.

sos

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