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Die Gewerkschaft VPOD warnt vor einer vereinfachten Kündigung der Kantonsangestellten

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VPOD-Sekretär Gaétan Zurkinden übt Kritik am revidierten Personalgesetz, das demnächst dem Grossen Rat vorgelegt wird.
Charles Ellena/a

Kantonsangestellte ohne Rekursmöglichkeit bei einer drohenden Entlassung und ein zu kurzer Vaterschaftsurlaub: Der VPOD verlangt Änderungen im revidierten Personalgesetz.

Demnächst wird der Freiburger Staatsrat das revidierte Personalgesetz dem Kantonsparlament vorlegen. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Freiburgische Gewerkschaftsbund sehen Nachbesserungsbedarf im Gesetzestext. Ihre Forderungen haben die beiden Organisationen am Freitag an einer Pressekonferenz vorgestellt.

Der Staatsrat wolle das Verfahren für die Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtern, sagte Regionalsekretär Gaétan Zurkinden. «Es ist geplant, alle verbleibenden Schranken zu beseitigen, insbesondere jene gegen ungerechtfertigte Kündigungen.» Der Regionalsekretär lehnt es ab, dass die Abmahnung abgeschafft und durch eine simple Warnung ersetzt werden soll. Denn gegen die Abmahnung könnten die Mitarbeitenden Rechtsmittel einlegen, gegen die Warnung nicht.

Zudem sei der Kanton mit dem neuen Gesetz nicht mehr verpflichtet, einen Beschäftigten im Falle einer rechtswidrigen Entlassung wiedereinzugliedern. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen würden laut Gaétan Zurkinden die Macht der Direktionen und Bereichsleiter vergrössern und gleichzeitig ein Unsicherheitsgefühl bei den Angestellten hervorrufen – mit negativen Folgen für die Arbeitsqualität.

Sieben Monate Elternzeit

Weiter verlangt die Gewerkschaft, dass die Anzahl aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge begrenzt wird. Der VPOD schlägt vor, dass wie in der Privatwirtschaft spätestens nach drei befristeten Verträgen ein unbefristeter Arbeitsvertrag gilt.

Eltern sollen sieben Monate Elternzeit beziehen dürfen. Wenn beide für den Kanton arbeiten, sollen Mutter und Vater diese Zeit unter sich aufteilen können, so die Forderung des VPOD. Arbeitet nur die Mutter beziehungsweise nur der Vater beim Kanton, soll der Mutterschaftsurlaub fünf Monate betragen beziehungsweise der Vaterschaftsurlaub zwei Monate. Die vom Staatsrat vorgeschlagenen zehn Tage für Väter seien das Minimum, das der Bund vorschreibe, und nicht ausreichend.

Ein Mindestlohn von 4000 Franken brutto, Zeitzuschläge von 20 Prozent bei Nachtarbeit und eine Stärkung der Gewerkschaftsrechte sind weitere Forderungen des VPOD für das revidierte Personalgesetz. Auch solle die Aufteilung des Unterstützungsbeitrags zwischen dem VPOD und dem Dachverband Föderation der Staatsangestellten (Fede) im neuen Gesetz geregelt werden.

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