Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die GLP geht nicht vor das Bundesgericht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wirklich glücklich sei sie nicht über den Entscheid des Grossen Rates für ei- ne «kleine» Wahlrechtsreform, schreibt die Grünliberale Partei des Kantons Freiburg (GLP). Sie hätte ein doppelt proportionales Wahlsystem nach dem Vorbild des Konzepts Pukelsheim vorgezogen. Doch sie werde auf einen Weiterzug des Dossiers ans Bundesgericht verzichten, so die GLP. Dies in der Hoffnung, dass der nach dem doppelt proportionalen Prinzip funktionierende Wahlkreisverbund im Süden des Kantons sich bewähre. Die GLP hatte vor den letzten Wahlen mit ei- ner Wahlrechtsbeschwerde ein Urteil des Kantonsgerichts bewirkt. Dieses hatte das Wahlsystem in den Bezirken Glane und Vivisbach für un- fair taxiert. fca

Meistgelesen

Mehr zum Thema