Wirklich glücklich sei sie nicht über den Entscheid des Grossen Rates für ei- ne «kleine» Wahlrechtsreform, schreibt die Grünliberale Partei des Kantons Freiburg (GLP). Sie hätte ein doppelt proportionales Wahlsystem nach dem Vorbild des Konzepts Pukelsheim vorgezogen. Doch sie werde auf einen Weiterzug des Dossiers ans Bundesgericht verzichten, so die GLP. Dies in der Hoffnung, dass der nach dem doppelt proportionalen Prinzip funktionierende Wahlkreisverbund im Süden des Kantons sich bewähre. Die GLP hatte vor den letzten Wahlen mit ei- ner Wahlrechtsbeschwerde ein Urteil des Kantonsgerichts bewirkt. Dieses hatte das Wahlsystem in den Bezirken Glane und Vivisbach für un- fair taxiert. fca
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …