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Die Grenzen sind rechtens

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Eine Reaktion aus der Leserschaft zum Artikel «Landwirtschaftsinitiative will Umnutzung verbieten», FN vom 22. Februar 2023. 

Der Artikel beschreibt eine häufig vorkommende Situation: Alte Bauernhöfe verlieren ihre ursprüngliche Funktion, weil der Betrieb vom Landwirt/von der Landwirtin aufgegeben wird. Solche landwirtschaftlichen Wohnbauten können darum seit langem für normales Wohnen umgebaut und umgenutzt werden. Die Landschaftsinitiative will dies entgegen dem irreführenden Titel und Text nicht verbieten.

Was die Initiative will: den Umbau der unzähligen allein stehenden Ställe und Scheunen in der Schweiz zu (Ferien-)Wohnungen untersagen. Eine solche flächendeckende Verhäuselung unserer schönsten Landschaften gilt es zu verhindern. Könnte man, wie von manchen Leuten verlangt, alle nicht mehr gebrauchten landwirtschaftlichen Ökonomiebauten in Wohnraum umwandeln, käme das Kulturland noch mehr unter Druck. Zudem müssten die Gemeinden ihre teuren Infrastrukturen wie Strassen, Schulen, Kehrichtabfuhr, Schneeräumung und so weiter zulasten der Steuerzahlenden ausbauen. Dass viele Leute gerne für sich ausserhalb der Bauzone bauen möchten, kann man verstehen; denn dort ist der Boden billiger. Das liegt aber nicht in unser aller Interesse. Das Raumplanungsgesetz setzt hier zu Recht Grenzen.

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