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Die Grossräte gönnen sich eine Lohnerhöhung

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Die Grossräte erhalten ab Anfang 2018 mehr Geld für ihre Tätigkeit. Das Kantonsparlament sagte gestern mit 88 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen Ja zu einer entsprechenden Änderung des Grossratsgesetzes. Ein Änderungsantrag von Nicolas Kolly (SVP, Essert), der die Lohnerhöhung für die Parlamentarier auf den Beginn der nächsten Legislaturperiode am 1. Januar 2022 verschieben wollte, wurde mit 82 Nein- gegen 13  Ja-Stimmen bei einer Enthaltung klar verworfen. «Die gegenwärtige Legislaturperiode hat eben erst begonnen, und ich bin der Ansicht, wir sollten zuerst etwas leisten, bevor wir mehr Geld verlangen», meinte Kolly. Das Kantonsparlament teilte seine Ansicht aber grossmehrheitlich nicht. Auch die Fraktionen hatten sich einmütig für ein Eintreten auf das Geschäft ausgesprochen.

Das Sitzungsgeld für die rund dreistündigen Grossratssitzungen wird mit dieser Anpassung von 170 auf 210 Franken erhöht. Die jährliche Kostenentschädigung beträgt neu 1275 statt wie bisher 525 Franken, und die Kilometerentschädigung für die Fahrspesen wird von 65 Rappen pro Kilometer auf 70 Rappen angehoben. Dies ist die erste Anpassung der finanziellen Entschädigungen des Grossen Rats seit dem Jahr 2006. Sie kostet den Staatshaushalt insgesamt jährlich rund 265 000 Franken. Im Weiteren wird der Grundbetrag der jährlichen Fraktionsentschädigung um 500 Franken angehoben.

jcg

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