Die Grünliberale Partei des Kantons Freiburg (GLP) begrüsst es, dass der Kanton die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Proporzwahlsystem einhalten will. Dies schreibt sie in ihrer gestern publizierten Stellungnahme zum Vorentwurf zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich politische Rechte.
Eine Beschwerde der GLP war der Auslöser der Debatte um ein neues Wahlverfahren für den Grossen Rat (die FN berichteten mehrmals). Die Partei hatte bemängelt, dass in einzelnen Wahlbezirken zu wenig Sitze zu vergeben sind und in der Folge kleinere Parteien systematisch benachteiligt werden. Diese Haltung wurde durch ein Urteil des Kantonsgerichts gestützt.
«Pukelsheim» favorisiert
Die GLP unterstütze nach wie vor die Einführung eines doppelt proportionalen Systems («doppelter Pukelsheim»), wie dies die zuständige Staatsrätin Marie Garnier vorschlägt. Die Methode erlaube trotz unterschiedlicher Wahlkreisgrösse eine Rechtsgleichheit im ganzen Kanton. Das Problem des hohen Mindeststimmenanteils zur Erlangung eines Sitzes und der grossen Zahl wertloser Stimmen kann mit dieser Methode elegant gelöst werden.
Die Grünliberalen lehnen die Fusion der Wahlkreise Vivisbach und Glane als Alternative zum «Pukelsheim» als nutzlos ab. Vielmehr könnten je nach demografischer Entwicklung schon in naher Zukunft erneute Anpassungen der Wahlkreise notwendig sein. Sie sei auch gegen die vorgelegten Varianten mit neuen gesetzlichen Mindestwahlanteilen. Nur so sei es möglich, dass weiterhin regional verankerte Personen und Gruppierungen in den Grossen Rat gewählt werden. fca