Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Hälfte der Gemeinden hat noch keinen Energieplan erstellt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: arthur zurkinden

freiburg Die Gemeinden hatten bis Ende Dezember 2007 Zeit, diese Pflicht zu erfüllen. Mit einem kommunalen Energieplan können z. B. Hauseigentümer gezwungen werden, sich einer Fernheizzentrale anzuschliessen. Das Energiegesetz hat vor allem zum Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, Wärme rückzugewinnen, Abwärme zu nutzen und erneuerbare Energien einzusetzen.

Umsetzung harzt

In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Grossrätin Christa Mutter (Freiburg) stellt der Staatsrat fest, dass die Umsetzung der Energieplanung in den Gemeinden mehr Zeit benötigt als erwartet. «Sie ist aber in allen Gemeinden auf guten Wegen», fährt er fort.

Nach seinen Worten hat rund die Hälfte der Gemeinden ihren kommunalen Energieplan aufgestellt oder arbeitet daran. Zwei Energiepläne seien vom Amt für Verkehr und Energie genehmigt worden (Bulle und Farvagny). Weiter hätten Freiburg und Bulle das «Energiestadt»-Label erlangt, das auf nationaler Ebene ausgestellt wird und das weiter geht als die vom Kanton gestellten Anforderungen. Deshalb seien diese Gemeinden von der Erstellung eines kommunalen Energieplans befreit. 38 Gemeinden würden am Programm «EnergieSchweiz» teilnehmen, das den Gemeinden eine Energieplanung vorschlägt, die die Kriterien des «Energiestadt»-Labels erfüllt. Und die Gemeinden, die noch nicht begonnen haben, einen Energieplan aufzustellen, werden laut Staatsrat regelmässig an ihre Pflicht erinnert.

Beschränkte Kontrolltätigkeit

Christa Mutter wies in ihrer Anfrage auch darauf hin, dass die Gemeinden gesetzlich verpflichtet seien, Gebäude und Anlagen auf ihre Vorschriftsmässigkeit zu kontrollieren. In seiner Antwort gibt der Staatsrat zu, dass diese Kontrolle in den Gemeinden ohne technischen Dienst bzw. qualifiziertes Personal ungenügend ist. Auch das Amt für Verkehr und Energie verfüge nicht über die nötigen Ressourcen, um systematische Kontrollen im Rahmen seiner Stellungnahme zu Baubewilligungsgesuchen vorzunehmen.

Das Amt führe jedoch Stichproben durch – an weniger als fünf Prozent der Gebäude. «Diese Kontrollen haben ergeben, dass viele Gebäude die übermittelten Angaben nicht erfüllen», schreibt der Staatsrat. Schwerwiegende Fälle seien bei den Oberamtmännern verzeigt worden. Weil aber die Dossiers sehr komplex seien, sei bisher noch kein Fall erledigt worden.

Zusätzliche Anstellung

«Der Staatsrat ist sich bewusst, dass im Hochbau die Einhaltung der Gesetzesvorschriften zu wenig kontrolliert werden», gesteht er ein und beabsichtigt, die Kontrollen durch die Anstellung einer zusätzlichen Person beim Amt für Verkehr und Energie zu verstärken.

Meistgelesen

Mehr zum Thema