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Die Hälfte des kantonalen Sparpakets liegt in den Händen des Grossen Rates

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Was geschehen würde, sollte der Grosse Rat seinen Teil am Struktur- und Sparmassnahmenprogramm des Staatsrates nicht leisten, wurde Finanzdirektor Georges Godel an der kürzlichen Pressekonferenz zum Budget 2014 gefragt. «Dann müsste wir Leistungen streichen oder die Steuern erhöhen», antwortete er.

Tatsächlich wird die Umsetzung des Massnahmenpakets zur Gesundung der Staatsfinanzen wesentlich davon abhängen, welche Entscheide der Grosse Rat morgen Dienstag trifft. In die Zuständigkeit des Parlaments fallen Massnahmen, die eine Gesetzesänderung erfordern. Der Grosse Rat wird über 18 Massnahmen abstimmen, welche die Abänderung von 14 Gesetzesgrundlagen bedingen: vom Gesetz über die direkten Kantonssteuern bis zum Gesetz über die Ausübung des Handels.

215 Millionen Franken

Die Massnahmen, über welche der Grosse Rat zu entscheiden hat, könnten die Staatsfinanzen bis 2016 um insgesamt 215 Millionen Franken verbessern. Dies entspricht 54 Prozent des gesamten Massnahmenplans. Die restlichen 46 Prozent liegen in der Zuständigkeit des Staatsrats: Gebühren, Subventionen, Personalbestände und Lohnprogression. Die Grossratsbeschlüsse haben auch Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen. Diese dürften um 11,2 Millionen Franken besser abschneiden, wenn der Rat alle Massnahmen genehmigt.

Nach einer allgemeinen Diskussion zum Gesundungsplan des Staatsrates werden an der morgen beginnenden Session sogleich jene Massnahmen behandelt, welche finanziell den grössten Anteil ausmachen: Personal und Steuern.

Drei Massnahmen zur Begrenzung des Lohnzuwachses erfordern eine Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal sowie über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter. So entscheidet der Grosse Rat über die Einführung eines Solidaritätsbeitrags. Es handelt sich dabei um die einzige effektive Lohnkürzung im gesamten Paket. Der zweite vom Rat erwartete Entscheid betrifft das Einfrieren der Teuerungsanpassung. Schliesslich entscheidet der Rat über die Streichung beziehungsweise Kürzung der jährlichen Lohnerhöhung.

Im Bereich der Steuern werden hauptsächlich die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer um zehn Prozent sowie die Verringerung des Gemeindeanteils an dieser Steuer von 30 auf 20 Prozent finanzielle Auswirkungen haben. Weiter entscheiden die Grossräte, ob die Gemeinden höhere Anteile für den öffentlichen Verkehr und die Spitex tragen sollen.

Kommission stimmt zu

Die Beratungen der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission lassen vermuten, dass das Massnahmenprogramm in seiner Gesamtheit angenommen werden dürfte. Nach einem Eintretensentscheid von acht Ja gegen drei Nein nahm die Kommission dann die meisten einzelnen Punkte meist einstimmig an. Einzig bei den Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern verlangt die Kommission eine Änderung der Übergangsfrist.

 

Ratsgeschäfte: Thierryturm und Polizeigebäude

W ährend der Grosse Rat am Dienstag vom Staatsrat zum Sparen ermutigt wird, soll er am Mittwoch viel Geld sprechen. Immerhin wird nämlich die Vergabe eines Kredits von 42,5 Millionen Franken für den Bau eines Polizeigebäudes in Granges-Paccot vorgelegt. 1,2 Millionen Franken sind bereits für einen Planungskredit gesprochen. Das Gebäude soll in Zukunft verschiedenste Dienste der Kantonspolizei unter einem Dach beherbergen. Bei optimalem Verlauf könnte das neue Gebäude Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (GPK) unterstützt das Vorhaben ohne Gegenstimme.

Noch nicht so weit ist das Projekt Thierryturm für den Bau eines Gebäudes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Mit einem Kredit von 8,2 Millionen Franken soll der Rat am Donnerstag den Erwerb des Gebäudes und Vorstudien für das 100-Millionen-Projekt ermöglichen. Die GPK spricht sich einstimmig für den Kredit aus. Am Mittwoch muss sich der Rat entscheiden, ob er die Gesetzesinitiative «Für bürgernahe Spitäler» oder den Gegenvorschlag des Staatsrates annimmt. Die parlamentarische Kommission beantragt mit acht gegen zwei Stimmen, die Fassung des Staatsrats anzunehmen. uh

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