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Die Hinrichtung als Gnadenakt?

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Der Fall Antoni U. wurde am 21. Januar 1801 in Freiburg aufgenommen. Derim Kanton Freiburg wohnhafte gebürtige Luzerner stand unter dem Verdacht, einenjungen Mann namens PeterX. brutal ausgeraubt und anschliessend ermordet zuhaben.

Tradition des Foltertodes

Am 22. Januar begann dieVernehmung der Zeugen.Nach etlichen Verhören war die Staatsanwaltschaft von der Schuld von U. überzeugt und der 22-Jährige wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt. Am 28. Oktober1801 wurde das Urteilschliesslich vollstreckt und Antoni U. enthauptet. Aus heutiger Sicht und für eine Gesellschaft, die keine Todesstrafe mehr kennt, mutet das Urteil befremdlich an. Vergleicht man den Fall U. jedoch mit Fällen aus früherenJahrzehnten, erscheint dieschnelle Exekution durch das Schwert wie ein Gnadenakt.

 Vor der Helvetischen Republik zeichnete sich ein Todesurteil neben der öffentlichen Zurschaustellung durch lange Folterqualen aus. Rädern, Ertränken oder Verbrennen hatten dasselbe Ziel: den qualvollen Tod des Verurteilten. Die Todesstrafe diente gleichermassen der Sühne wie der Abschreckung. Das Volk sollte durch das Zurschaustellen eines qualvollen Todes der Verurteilten von Straftaten abgehalten werden.

Zu diesem Zweck wurden die für schuldig erklärten Straftäter meist an Markttagen von einer Menschenmenge durch die ganze Stadt begleitet und hinauf zum Guintzet geführt, wo sie auf einer Schaubühne hingerichtet wurden.

Wendepunkt Helvetik

Das «Peinliche Gesetzbuch der helvetischen Republik» von 1799 stellt diesbezüglich einen wichtigen Wendepunkt im Rechtswesen der Schweiz dar. Das Zurschaustellen der Hinrichtung und damit derGlaube an eine abschreckende Wirkung blieben. Inspiriert von den Ideen der Aufklärung schaffte die Gesetzgebung der Helvetik allerdings die Folter offiziell ab.

Antoni U. profitierte in diesem Sinne von der Neuordnung des Rechtswesens. Wie ihm zumute war, sei dahingestellt – darüber vermögen keine Quellen Auskunft zu geben. Mit Blick zurück auf frühere Zeiten bleibt festzuhalten: Er erlitt kurze Not, einen mehr oder weniger sanften Tod und erlangte hoffentlich Gnade bei Gott.

 

 * Julia Hischier und Katja Schatzmann studieren Geschichte an der Universität Freiburg.

Sommerserie

Straffälle zwischen Ancien Régime und Moderne

Basierend auf rund zweihundert Jahre alten Gerichtsakten haben Studierende der Universität Freiburg unter der Leitung von Andreas Behr und Nadja Sutter lokale Strafprozesse rekonstruiert und aufgearbeitet. Daraus sind acht Artikel entstanden, welche die Freiburger Strafpraxis zwischen 1798 und 1803 beleuchten. Die untersuchte Zeitspanne ist deshalb von Interesse, weil das Ancien Régime 1798 gestürzt wurde und ein demokratischer Einheitsstaat nach französischem Vorbild errichtet werden sollte, die sogenannte Helvetische Republik. Viele der angestrebten Neuerungen konnten nicht sofort eingeführt werden, und so existierten alte und neue Strukturen eine Zeit lang nebeneinander. Dies galt auch für die Justiz, wie in den behandelten Fällen sichtbar wird.abe/nas

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