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Die Höhe der Finanzhilfe ist ein Amtsgeheimnis

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Die Höhe der Finanzhilfe ist ein Amtsgeheimnis

Unterstützung der SBB Cargo durch den Kanton

Der Kanton Freiburg hat die SBB Cargo finanziell unterstützt, damit sie ihr Kundenzentrum in Freiburg aufbaut. Die Höhe der Finanzhilfe will der Staatsrat nicht verraten.

Im Jahre 1999 hat die SBB Cargo ihr Kundenzentrum in Freiburg angesiedelt. Seither wurden 265 Personen angestellt, was rund 230 Vollzeitstellen entspricht. Zudem beschäftigt SBB Cargo in Freiburg 32 Personen als Bahnhofangestellte. Ende Oktober haben die SBB angekündigt, dass sie beim Kundendienst in Freiburg bis Juni 2006 50 Stellen abbauen.

In einer Anfrage an den Staatsrat wollte SVP-Grossrat Pierre-André Page vernehmen, welche finanzielle Unterstützung der Kanton damals an die SBB Cargo geleistet hatte, damit sie nach Freiburg kommt: Höhe der nicht rückzahlbaren Beiträge pro Arbeitsplatz? Mietzinsvergünstigungen? Alle Arten von finanziellen und nicht finanziellen Vorteilen?

Kein öffentliches Interesse

In seiner Antwort weist der Staatsrat auf das Amtsgeheimnis hin. Dieses verpflichte die Mitglieder des Staatsrates und der Verwaltung, Stillschweigen über Tatsachen zu bewahren, von denen sie in Ausübung ihres Amtes Kenntnis erhalten haben und die geheim zu halten sind. «Der Staatsrat kann deshalb den Betrag der finanziellen Unterstützung, den er gewährt hat, nicht bekannt geben», schreibt er und führt auch das Datenschutzgesetz ins Feld, um sein Verhalten zu rechtfertigen.

So gibt er zu verstehen, dass der SVP-Grossrat kein öffentliches Interesse für die Bekanntgabe des Betrages nachweisen könne. So könne verhindert werden, dass Unternehmen, die sich in Freiburg niederlassen, Vergleiche anstellen können. Jeder Fall sei unterschiedlich und müsse unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände behandelt werden. Laut Staatsrat würde eine Offenlegung des Betrages dieses Instrument der Wirtschaftsförderung in Gefahr bringen. «Es spielt eine wichtige Rolle bei der Ansiedlung neuer oder der Erweiterung bestehender Unternehmen», schreibt er weiter und erinnert daran, dass die andern Kantone und Länder ihre finanzielle Unterstützung von Unternehmen ebenfalls vertraulich behandeln.

Rückerstattung vorgesehen

Laut Antwort des Staatsrates wurde im Falle der SBB Cargo vorgesehen, dass die gewährten Unterstützungsbeiträge zurückerstattet werden müssen, falls das Unternehmen den Kanton Freiburg definitiv verlassen oder seine Tätigkeit bedeutend ändern sollte. Der Staatsrat sei gegenwärtig um den Erhalt möglichst vieler Stellen im Kanton bemüht. Am Ende der Verhandlungen werde er aber prüfen, in welchem Ausmass die Rückerstattung der gewährten Unterstützungsbeiträge verlangt werde.

Was geschieht mit den Geleisen?

Eine Anfrage zum Thema SBB Cargo hat auch CSP-Grossrat Nicolas Bürgisser gestellt. Er möchte vom Staatsrat vernehmen, ob die SBB Cargo die nicht mehr benötigten Rangiergeleise verrotten lasse. Er weist darauf hin, dass mehrere Freiburger Firmen gutgläubig und mit grossen Kosten Anschlussgeleise gebaut haben. So möchte er wissen, ob der Kanton diese Firmen entschädige. Die Antwort des Staatsrates auf diese Anfrage steht noch aus. az

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