Freiburg Der Staatsrat hat soeben die Botschaft und den Dekretsentwurf zur Gültigerklärung der Verfassungsinitiative «FriNetz» an den Grossen Rat weitergeleitet. Wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag bekannt gibt, hat sie festgestellt, dass die am 12. August 2010 eingereichte Initiative mit 6280 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.
Ball liegt beim Grossen Rat
Der Grosse Rat muss nun entscheiden, ob die Initiative, die in Form einer allgemeinen Anregung formuliert ist, materiell und formell gültig ist. Ist dies der Fall, muss er innert Jahresfrist entscheiden, ob er die Initiative unterstützt. In diesem Fall muss er allenfalls einen Verfassungstext verabschieden, der dann innert 180 Tagen nach Verabschiedung der Volksabstimmung zu unterbreiten ist. Sollte sich der Grosse Rat der Initiative nicht anschliessen, so würde diese innert einem Jahr nach Verabschiedung des Dekrets dem Volk unterbreitet. wb