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Die Jugendstrafkammer fällt das Urteil im «Fall Schmitten»

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FreiburgVor der Jugendstrafkammer sind letzte Woche drei miteinander verbundene Fälle verhandelt worden. Sechs junge Männer, die zur Tatzeit minderjährig waren, standen unter anderem wegen (versuchter) sexueller Nötigung, Vergewaltigung und versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht. Am Dienstag wurde das Urteil eröffnet. Die Höchststrafe lautet auf zehn Monate Freiheitsentzug. Diese wird aber zu Gunsten einer Erziehungsmassnahme aufgeschoben. Der minderjährige Haupttäter im Fall Schmitten war aber nicht vor Gericht: er wurde letztes Jahr ausgeschafft. im

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