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Die Kantonalbank will Steuern zahlen

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Die Kantonalbank will Steuern zahlen

Sitzgemeinden kommen zu zusätzlichen Einnahmen

Im Gegensatz zur heute geltenden Regelung soll die Kantonalbank künftig ebenfalls Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bezahlen. Dies sieht eine Gesetzesänderung vor. Gleichzeitig werden die Befugnisse der Bankorgane heutigen Normen entsprechend klarer abgegrenzt.

Autor: Von WALTER BUCHS

«Um gleich wie die anderen Banken behandelt zu werden, schlägt die Freiburger Kantonalbank (FKB) vor, dass ihr Steuerprivileg aufgehoben wird.» Dies gab die Finanzdirektion am Freitag in einer Pressemitteilung zur vorgeschlagenen Änderung des FKB-Gesetzes bekannt. Gemäss der Gesetzesänderung, die der Grosse Rat bereits in der Novembersession beschliessen soll, wird die FKB künftig wie die anderen Rechtsträger ebenfalls Liegenschaftssteuern entrichten. In Anwendung des entsprechenden Bundesgesetzes bleibt sie aber weiterhin von der Bezahlung der direkten Bundessteuer befreit.

Zusätzliche Belastung

Nach den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wird der Staat künftig drei Einnahmequellen haben: Kantonssteuer auf dem Gewinn und dem Kapital der FKB, Entschädigung zur Abgeltung der Staatsgarantie für die finanziellen Verpflichtungen sowie Verzinsung des Dotationskapitals. Der Gesamtbetrag zu Gunsten des Kantons aus den drei Einnahmequellen wird gemäss Finanzdirektion mindestens dem gleichen Gesamtbetrag entsprechen, der dem Staat bisher nur schon als Gewinnanteil zugekommen ist. Für das laufende Jahr waren dies 19 Mio. Franken. Sofern es die finanzeille Situation der Bank erlaubt, soll dieser Betrag regelmässig angepasst werden.Die Gemeinde- und Kirchensteuern, welche die Bank künftig bezahlen wird, stellen für diese einen zusätzlichen Aufwand dar. Die jährlichen Mehreinnahmen aus direkten Steuern zu Gunsten der Gemeinden, auf deren Gebiet sich der Sitz resp. eine Niederlassung der Kantonalbank befindet, werden sich gemäss Finanzdirektion auf rund 4,4 Mio. Franken belaufen. Ihre Aufteilung richtet sich nach den geltenden Gesetzesbestimmungen. Als Krtiterien können etwa die Anzahl Angestellte oder der Umsatz einer Niederlassung gelten. Wie Staatsrat Claude Lässer den FN gegenüber sagte, ist darüber noch nichts beschlossen.Die Anpassung des Satzes der Liegenschaftssteuer auf den Bankgebäuden wird den betroffenen Gemeinden zusätzliche Einnahmen von rund 75 000 Franken bringen. Die Pfarreien/Kirchgemeinden kommen zusammen auf Mehreinnahmen von rund 57 0000 Franken.Um neuen Richtlinien und Praktiken in der Finanz- und Bankenwelt zu entsprechen, wird der Verwaltungsrat von neun auf sieben Mitglieder verkleinert. Das soll ihm erlauben, öfter und vollzählig zu tagen, was allen Mitgliedern den gleichen Informationsstand sichert.Mit der Reduktion der Mitgliederzahl wird ebenfalls die Anzahl Mitglieder geändert, welche von den einzelnen Organen gewählt werden können. Der Grosse Rat wird künftig noch drei statt vier Mitglieder ernennen können und der Verwaltungsrat selber nur noch eines statt zwei. Der Staatsrat bleibt unverändert bei drei. Die Bestimmung, gemäss der die vom Kantonsparlament gewählten Verwaltungsratsmitglieder bei ihrer Wahl dem Grossen Rat angehören müssen, entfällt.

Abschaffung des Bankausschusses

Die Verkleinerung des Verwaltungsrates hat zur Folge, dass der Bankausschuss abgeschafft wird. Seine Befugnisse werden unter dem Verwaltungsrat und der Generaldirektion aufgeteilt. Neu wird die Generaldirektion z. B. zuständig für die Festsetzung des Basiszinssatzes für Hypotheken. Der Verwaltungsrat ist neu unter anderem zuständig für die Festlegung der Gehälter des Präsidenten und der anderen Mitglieder der Generaldirektion.

Vorläufig keine AG

Wie der Staatsrat in der Botschaft an den Grossen Rat festhält, ist die Umwandlung der FKB in eine Aktiengesellschaft vorläufig kein Thema. Grund sind die negativen Volksabstimmungen in anderen Kantonen. Hingegen beabsichtige die FKB, sich wie die ausserbörslichen Gesellschaften einem Rating durch eine anerkannte Agentur zu unterziehen. Ein solches Rating erleichtere die Verhandlungen mit Finanz- und Geschäftspartnern. Ein anerkanntes Rating könne zudem künftig von Geldgebern verlangt werden.

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