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Die Kantonsrichter schicken den Casanova nicht ins Gefängnis

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Ein Serienbetrüger, den Waadtländer und Freiburger Gerichte seit 2008 neun Mal verurteilt hatten, musste sich vor etwa einem Jahr vor dem Gericht des Broyebezirks verantworten (die FN berichteten). Der Mann hatte mehrere Frauen umgarnt, ihre Gutgläubigkeit ausgenutzt und auf ihre Kosten gelebt. Die Richter sprachen ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Ihr Urteil lautete: 24 Monate Haft, davon 10 unbedingt. Der Sechzigjährige zog dieses Urteil weiter an das Kantonsgericht.

An der Verhandlung machte der Mann darauf aufmerksam, dass er seit seiner Verurteilung durch das Broye-Gericht nicht rückfällig geworden sei und mittlerweile eine Therapie mache. Er wies auch auf seine gesundheitlichen Probleme hin. Sein Antrag für eine IV-Rente sei derzeit in Bearbeitung. Seinen Vormund habe er gebeten, dafür besorgt zu sein, dass die geschädigten Personen ihr Geld zurückerhalten. Es handelt sich um einen Betrag von fast 40 000 Franken.

Als wohlhabend präsentiert

Mit dem Geld seiner Opfer habe er sich ein angenehmes Leben finanziert, sagte der Kaufsüchtige. «Ich habe jeden Mist gekauft.» Seine Opfer waren meist einsame und fragile Personen. Mehreren Frauen stellte er sich als Osteopath vor, der für Freiburg-Olympic und Freiburg-Gottéron arbeiten würde und mehr als 10 000 Franken pro Monat verdiene.

Bei Autohäusern mietete er Fahrzeuge, ohne eine Kau­tion zu entrichten oder die Miete zu bezahlen. Bei mehreren Autohändlern präsentierte er sich als wohlhabende Person. So wurden ihm Autos überlassen, die er sich tatsächlich gar nicht leisten konnte. Auch teure Velos und Bettwaren kaufte er, ohne diese zu bezahlen, genauso wie das Essen, welches ihm eine Stiftung lieferte. «Oft nützten mir die Sachen gar nichts. Das war, um anderen eine Freude zu machen.»

Fünf Jahre Probezeit

Der Anwalt des Mannes wies die Kantonsrichter darauf hin, dass sein Mandant durch eine unbedingte Gefängnisstrafe den Boden unter den Füssen verlieren könnte. Die Richter folgten dieser Einschätzung. Sie wandelten am Montag die Strafe des Broye-Gerichts in eine vollständig bedingte Gefängnisstrafe um – bei einer Probezeit von fünf Jahren. Die Richter betonten an der Urteilsverkündung, dass der Mann eine Therapie macht und seit der letzten gegen ihn ergangenen Anzeige vor drei Jahren keine Betrügereien mehr begangen hat.

bearbeitet von jmw

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