Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Kompromisslösung begeistert nicht alle

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nicht die Fusion der als zu klein befundenen Wahlkreise Glane und Vivisbach und auch nicht der «doppelte Pukelsheim», so wie er es vorgezogen hätte, legt der Staatsrat dem Grossen Rat vor. Auch ein zeitweise diskutierter «dritter» Weg von Unterwahlkreisen erschien als nicht ideal. Nun geht die Revision des Wahlsystems laut einer Mitteilung den Weg, den der Experte Jacques Dubey in seiner Studie vorsah (die FN berichteten): Die beiden Wahlkreise bleiben formell zwar bestehen, doch sie werden für die Berechnung zu einem einzigen Wahlkreis verbunden. Innerhalb dieses Verbundes wird für die Verteilung ein System ähnlich dem «Pukelsheim» angewendet.

«Ich bin glücklich mit diesem Vorschlag, weil er unser Problem löst», sagte Staatsrätin Marie Garnier auf Anfrage. Die Debatte wurde durch eine Beschwerde der Grünliberalen im Nachgang der letzten Grossratswahlen angestossen. Das Kantonsgericht hatte daraufhin die beiden Wahlkreise als zu klein befunden. Kleine Parteien hätten aufgrund der geringeren Anzahl Sitze, die zur Verfügung stehen, keine Chance auf den Einzug ins Parlament. Konkret müssten pro Kreis mindestens zehn Sitze zu vergeben sein.

Kompromiss mit Chancen?

Seit dem Entscheid kämpft der Staatsrat um eine Lösung. Die Fusion der beiden Wahlkreise oder die Einführung eines total neuen Wahlsystems nach dem Vorbild des «doppelten Pukelsheims» fanden in zwei durchgeführten Vernehmlassungen keine Mehrheit. Der Staatsrat verwarf sie.

Dubeys Ansatz geht davon aus, dass die Stimmen der jeweiligen Parteien aus den beiden Wahlkreisen zusammengezählt und auf die Totalzahl der Sitze–zurzeit sind dort 14 Mandate zu vergeben–verteilt werden. Diese werden in einer zweiten Aufteilung unter die Bezirksparteien gemäss ihrer Stimmenzahl verteilt. «Dieser Ansatz ist pragmatisch und weist eine hohe politische Akzeptanz auf», sagte Garnier. Deshalb rechne sie sich gute Chancen aus.

Wenig Begeisterung …

Auf Begeisterung stösst sie mit ihrem Vorschlag nicht, vor allem nicht bei SVP und FDP. Dies liess sich schon aus den Antworten der Vernehmlassung erahnen. «Die Vorga- ben des Bundesgerichts wer- den eingehalten», kommentiert SVP-Grossrat und Fraktionschef Emanuel Waeber. Das sei aber auch alles. Auch Amtskollege Markus Ith (FDP) spricht vom «Weg des geringsten Widerstandes» und einer Minimallösung. Der vorliegende Weg sei zwar gangbar und diene dazu, weitere Beschwerden zu verhindern. «Aber sie ändert sonst nichts», sagt Ith.

Daniel Wismer, Co-Präsident der Freiburger Grünliberalen, zeigte sich enttäuscht. Seine Partei hatte mit der Beschwerde den «doppelten Pukelsheim» als Ansatz ins Spiel gebracht. «Das Wahlsystem bleibt ein Gebastel und zementiert die Sitze für die grossen Parteien», sagt er. Die Kleinen hätten weiterhin unter dem Wahlsystem zu leiden. Deshalb könne man auch nicht von einem Kompromiss sprechen. Wismer weist darauf hin, dass das Volk in Zug und Nidwalden den «Pukelsheim» akzeptiert habe und auch im Wallis eine ähnliche Entwicklung laufe. «So landet man auf dem Boden der traurigen politischen Realität», so Wismer.

… aber Unterstützung

Unterstützt wird die Vorlage von der SP, welche die Variante mit den Wahlkreisverbünden erstmals vorgebracht hatte. «Ich bin zufrieden und stolz, denn wir hatten die Lösung vorgeschlagen», sagte Fraktionschef Pierre Mauron. Es gebe keine Alternative zu ihr, und den Status quo könne man nicht aufrechterhalten.

Zuspruch erhält der staatsrätliche Vorschlag auch von Albert Lambelet. Der CVP-Fraktionschef im Grossen Rat zeigte sich zuversichtlich. «Der Staatsrat ist auf die Ergebnisse der Vernehmlassung eingegangen und hat da eine gute Lösung vorgelegt», so Lambelet.

Die Zeit rennt davon

Die Zeit rennt den Verantwortlichen davon, denn schon in zweieinhalb Jahren wird ein neues Kantonsparlament gewählt. Und bis dann muss das Wahlsystem bereinigt sein und den Vorgaben des Bundesgerichts entsprechen. Garnier rechnet damit, dass der Entwurf im Mai in die vorberatende Kommission und im Herbst in den Grossen Rat kommt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema