Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Die Kontrollen greifen bereits»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Die Kontrollen greifen bereits»

Aufsichtskommission über den Arbeitsmarkt wirkt präventiv

Wie in anderen Kantonen, ist auch in Freiburg seit einigen Monaten ein Arbeitsmarktinspektor an der Arbeit, um die Einhaltung der im Rahmen des freien Personenverkehrs geltenden flankierenden Massnahmen zu kontrollieren. Bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit werden zwei weitere eingestellt.

Von WALTER BUCHS

«Wir werden alles tun, um allfällige Missbräuche zu verhindern, und wir haben auch die Mittel dazu», sagt Marc Genilloud, Präsident des Ausschusses der tripartiten Kommission als Aufsichtsorgan des Arbeitsmarktes, zur erweiterten Personenfreizügigkeit, über die am 25. September abgestimmt wird. Er ist dabei – auch auf Grund der bisherigen Erfahrungen – überzeugt, dass es in keiner Weise zu einem Einwanderungsruck kommen wird. Zudem müsse man angesichts des Arbeitsvolumens, um das es geht, die Relationen wahren.

Flankierende Massnahmen in Kraft

Seit die Bilateralen I im Jahr 2002 in Kraft traten und dabei auch der freie Personenverkehr mit den bisherigen EU-Staaten etappenweise freigegeben wurde, werden die Kontrollmechanismen in den Kantonen aufgebaut. «Seit 2002 wird der Arbeitsmarkt aus diesem Blickwinkel analysiert», sagt Marc Genilloud, Vorsteher des kantonalen Amtes für den Arbeitsmarkt. 2004 sei die Analyse wiederholt worden, so dass jetzt verlässliche Vorgaben bestehen, um die Lohnbedingungen kontrollieren zu können. «Wir haben seit 2002 keinen Druck auf die Löhne festgestellt», ergänzt Marc Genilloud in diesem Zusammenhang.

Seit dem 1. Juli 2004 kommt der freie Personenverkehr mit bisherigen EU-Ländern voll zum Tragen. Seither sind auch die flankierenden Massnahmen in Kraft. Damit kann die Einhaltung der vorgeschriebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert werden. Wie andere Kantone, hat Freiburg zu diesem Zweck einen Arbeitsmarktinspektor angestellt, der zur Hälfte vom Bund bezahlt wird. Er ist dabei unter anderem von den Inspektoren unterstützt worden, welche im Baugewerbe die Schwarzarbeit bekämpfen, da ein Grossteil der ausländischen Kurzaufenthalter sowieso diese Branche betrifft.

Gezielte Kontrollen

Gemäss Angaben von José Genoud, Sekretär der tripartiten Kommission als Aufsichtsorgan des Arbeitsmarktes, sind in den vergangenen Monaten bei ausländischen Unternehmen, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, 29 Kontrollen durchgeführt worden, die 73 Arbeitnehmer betrafen. Dabei habe es in acht Fällen eine Verzeigung gegeben. In fünf Fällen (28 Arbeitnehmende) betreffe es die Einhaltung der Löhne und in drei Fällen (15 Arbeitnehmer) habe die ordnungsgemässe Anmeldung gefehlt. Die Dossiers werden gegenwärtig von den zuständigen Stellen geprüft. Sanktionen werden dann allenfalls im Laufe des Herbstes ausgesprochen.

Was die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte bei Schweizer Unternehmen betrifft, wurden in diesem Sommer prioritär landwirtschaftliche Betriebe unter die Lupe genommen. Bereits wurden 30 Kontrollen durchgeführt. In diesem Bereich wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 161 Arbeitnehmende angemeldet. Zahlenmässig hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht viel geändert. Die Änderung betrifft hingegen die Herkunftsländer. Neu kommen mehr aus Polen, aber weniger aus südeuropäischen Ländern wie Portugal. In nächster Zeit sind von Seiten der kantonalen Kommission Kontrollen bei Temporärfirmen vorgesehen, während diese im Gastgewerbe allenfalls von Inspektoren der paritätischen Kommission durchgeführt werden.

Für die Zukunft gerüstet

Bei der Annahme der erweiterten Personenfreizügigkeit am 25. September werden die flankierenden Massnahmen verstärkt. Zu diesem Zweck werden schweizweit auch mehr Inspektoren angestellt. Im Kanton Freiburg sind zwei zusätzliche vorgesehen. Damit habe der Kanton die nötigen Mittel, um die Einhaltung der Massnahmen sicherzustellen, sagt Marc Genilloud. «Die Arbeitnehmenden können sicher sein, dass die Bedingungen eingehalten werden», ergänzt er.

Der Vorsteher des Amtes für den Arbeitsmarkt weist zudem darauf hin, dass alle Arbeitnehmenden vom zusätzlichen Schutz profitieren werden, der im Rahmen der erweiterten Personenfreizügigkeit umgesetzt wird. Das Ganze führe dabei zu einer Belebung der Sozialpartnerschaft. Niemand habe ein Interesse an unlauterem Wettbewerb, weshalb der Dialog unter den Sozialpartnern intensiviert werde.

Meistgelesen

Mehr zum Thema