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Die Kurtaxe für Zeltlager bleibt vorerst

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Die Pfadfinder mussten für ihr Kantonslager 2015 im Kanton Freiburg 4200 Franken Aufenthalts­taxen zahlen. Das Kantonslager der Jubla findet 2017 im Entlebuch statt, und im Kanton Luzern müssen die 1300 Teilnehmer keine Taxe bezahlen.

Mit einer Motion hatten die Grossräte André Schneuw­ly (Freie Wähler, Düdingen), und Emmanuelle Kaelin Murith (ehemalige, CVP, Bulle) gefordert, dass auch der Kanton Freiburg Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren sowie ihren Begleitpersonen die Aufenthaltstaxen auf privatem Grund erlässt. Von dieser Änderungen wären Organisationen wie die Pfadi, die Jubla oder auch Schulen betroffen, die Zeltlager oft auf privaten Grundstücken durchführen.

Doch der Grosse Rat hat diese Motion gestern abgewiesen. Mit 50 gegen 28 Stimmen bei einer Enthaltung verwarf er den Vorstoss und folgte der Empfehlung des Staatsrats, der auf eine Gleichbehandlung bei der Erhebung der Taxe verwies. Auch machte der Staatsrat geltend, dass die Kurtaxe dazu diene, Leistungen für den Empfang, die Information und die Unterhaltung der Gäste sowie touristische Anlagen allgemeinen Interesses zu finanzieren. Sie sei unabhängig vom Ort und der Art der Unterbringung.

Gleichbehandlung oder nicht?

«Der Staatsrat will den Unterschied zwischen einem Zeltlager und einem touristischen Aufenthalt nicht wahrnehmen», so Schneuwly. Er wies darauf hin, dass die Zeltlager durch Jugendliche in der Freizeit organisiert werden, dass das Programm jeweils sorgfältig vorbereitet wird und dazu auch finanzielle Mittel aufgetrieben werden müssen. Dazu würden Lagerteilnehmer oft dem privaten Eigentümer gemeinnützige Arbeit leisten.

Für Schneuwly greift auch das Argument der Gleichbehandlung nicht. Das Freiburger Tourismusgesetz befreit Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung ihrer Eltern von der Kurtaxe. Bei Zeltlagern sind die Begleiter jedoch Drittpersonen, deshalb wird die Taxe erhoben.

In der gestrigen Debatte erhielt Schneuwly Unterstützung aus dem Lager der SP. Grossrat Simon Bischof (Ursy) verlangte «ein starkes Zeichen für die Jungen», ohne dabei die Kurtaxe infrage zu stellen.

Gegen die Abschaffung der Taxe für Zeltlager sprach sich vor allem das bürgerliche Lager aus. Patrice Jordan (CVP, Vaulruz) sagte, dass es für die Taxe einen Gegenwert in Form von touristischen Leistungen gebe. Johanna Gapany (FDP, Bulle) meinte, es gehe um die Attraktivität des Tourismusangebots. Da seien die Gemeinden und Regionen gefordert, aber der Kanton müsse diese Anstrengungen unterstützen.

Hoffnung auf Gesetzesrevision

Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens) sprach sich gegen die Motion aus, da nächstes Jahr das kantonale Tourismusgesetz revidiert werde. Darauf ging auch Staatsrat Olivier Curty (CVP) ein: «Zu den Kapiteln, die angepasst werden, gehört die Kurtaxe. Und da werden wir der Taxe für Kinder eine besondere Aufmerksamkeit schenken.»

André Schneuwly hofft, dass die Kurtaxe für Kinder in Zeltlagern im Rahmen dieser Revision verschwindet. «Dann hätte sich die Motion doch noch gelohnt.»

Kurtaxen

Gesetzesrevision will Vereinfachung und Transparenz

Ein Gast im Kanton Freiburg zahlt heute Taxen an die Tourismus-Organisationen auf drei Ebenen: kantonal, regional und lokal. Die kantonale Taxe wurde 2016 von 70 oder 80 Rappen pro Nacht auf 1.30 Franken erhöht. Dazu erhöhten einige regionale und lokale Anbieter ihre Kurtaxen ebenfalls.

Alle drei Ebenen zusammengerechnet muss ein Gast im Kanton Freiburg nun maximal 3.90 Franken, meist aber um die 3 Franken Taxe bezahlen. Als Gegenleistung wurde letztes Jahr beispielsweise eine kantonale Gästekarte eingeführt. Gegen die Erhöhung wehrten sich insbesondere die Ferienheime, die ebenfalls auf eine jugendliche Kundschaft setzen (die FN berichteten).

Die verschiedenen Tarife sind vielen ein Dorn im Auge. Gemäss Staatsrat Olivier Curty stehen bei der Revision des Tourismusgesetzes 2018 vor allem drei Ziele im Vordergrund: Vereinfachung, Transparenz und mehr Effizienz. Diese Ziele beziehen sich insbesondere auf die Kurtaxen.

uh

 

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