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«Die Lage ist ernst und angespannt»

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«Die zweite Welle ist viel schneller gekommen, als wir erwartet haben – und sie ist stark.» Das sagte die Freiburger Staatsratspräsidentin Anne-Claude Demierre (SP) gestern vor den Medien. Die Zahl der Freiburgerinnen und Freiburger, die positiv auf das Coronavirus getestet würden, steige exponentiell an. «Darum hat der Staatsrat nun starke Massnahmen getroffen.»

Die Zahlen der positiv getesteten Personen im Kanton steigt in der Tat massiv an: Waren es in der Woche vom 5. bis zum 11. Oktober noch 433, kletterte die Zahl letzte Woche bereits auf 1063 – und diese Woche wurden alleine bis gestern Abend 1545 Personen positiv getestet. Hätte der Staatsrat früher reagieren sollen? «Wir müssen im richtigen Moment reagieren», sagte Staatsrat Maurice Ropraz (FDP). «Sind nur wenige Leute betroffen, versteht niemand, warum wir einschneidende Massnahmen treffen.»

Denn einschneidend sind sie. Hatten sich viele über die Lockerungen im Sommer gefreut, heisst es nun wieder, grössere Ansammlungen zu vermeiden, keinen Kontaktsport mehr zu betreiben und keine Gottéron-Spiele live erleben zu können (siehe Kasten).

«Wir müssen nicht mit Panik reagieren, aber mit Respekt», sagte Demierre. Die Lage sei sehr ernst und angespannt. Und Ropraz fügte an, es gehe darum, zu vermeiden, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen komme. «Wir wollen uns gar nicht vorstellen, dass wir entscheiden müssten, wem wir noch die adäquate Pflege bieten und wem nicht.»

Ziel sei es aber ebenso, einen Lockdown wie im Frühling zu vermeiden. «Wir wollen menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden so gut wie möglich abwenden», sagte Demierre.

Offene Fragen

Nun gehen aber Barbetriebe, Escape Rooms und das Casino zu – hier entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. «Die Betriebe können wieder Kurzarbeit beantragen», so Ropraz. Auf Rückfrage sagte er, dass noch offen sei, ob Betreiber, die selbstständig Erwerbende sind, ebenfalls wieder Erwerbsausfallentschädigung beantragen können. «Das müssen wir besprechen, wir haben noch nicht alles im Detail geregelt.»

Das gilt offenbar auch für den Sport. Obwohl Ropraz und Demierre mehrmals betonten, dass sie sich mit den anderen Kantonen der Romandie abgesprochen hätten und eine kohärente Lösung anstrebten, präsentierten sie für den Kontaktsport eine radikale Idee: Nur noch zwei Teams dürfen aktiv sein. Laut dem Massnahmenkatalog dürfen professionelle Klubs weiterhin trainieren und Wettkämpfe austragen. Im Wallis sind dies alle Teams in der Nationalliga A, der Nationalliga B und der ersten Liga. Auf die Frage, ob dies so auch in Freiburg gelte, sagte Maurice Ropraz: «Im Kanton Freiburg gibt es nur zwei professionelle Teams, das sind der Eishockeyclub Gottéron und der Basketballverein Freiburg Olympic» (siehe auch Seite 11).

Rückverfolgung am Limit

Wichtig ist im Kampf gegen die Verbreitung des Virus das Contact-Tracing, also die Rückverfolgung der Kontakte. «Wir laufen am Limit», sagte dazu der stellvertretende Kantonsarzt ad interim, Jan von Overbeck. Das gelte auch für die Corona-Tests. So wissen die FN denn auch von Personen mit Grippesymptomen, die zwei Tage warten mussten, bis sie zum Test-Termin konnten. «Gibt es in einem Heim oder in einem Unternehmen mehrere positive Fälle, dann legen wir unseren Fokus dorthin», sagte Jan von Overbeck. Darum könne es sein, dass andere warten müssten.

Klar ist, dass sich viele im privaten Umkreis anstecken. Auch darum hat der Staatsrat die Schliessung der Ausgehlokale bereits auf gestern Abend verfügt. «Wir wollten vermeiden, dass einige im Wissen darum, dass es für einige Zeit der letzte Ausgang wird, noch einmal so richtig über die Stränge hauen», sagte Ropraz. «Wichtig ist nun, dass die Bevölkerung sich an die Auflagen sowie an die Distanz- und Hygienemassnahmen hält.»

Die Massnahmen

Noch maximal zehn Personen

Mindestens bis Ende November gelten im Kanton Freiburg neue Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Kleine Gruppen

Im öffentlichen Raum sind Versammlungen von mehr als zehn Personen verboten – das gilt auf Plätzen und Spielplätzen, Promenaden, Trottoirs, Wegen und vielem mehr.

Dieses Verbot gilt nicht für Ereignisse wie politische, kulturelle und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die weiterhin ausschliesslich in der Bundesverordnung zur besonderen Lage geregelt werden. Beispielsweise Demonstrationen und Konzerte sind also weiterhin möglich.

Auch bei sich zu Hause

Auch im privaten Raum – also in der eigenen Wohnung oder im Garten – dürfen Gruppen höchstens zehn Personen umfassen.

Bars und Discos zu

Diskotheken und Cabarets mit Patent D sowie Freizeiteinrichtungen wie das Casino, Spiel- und Billardsäle, Bowlings und andere Einrichtungen dieser Art werden geschlossen.

Vierertische in den Beizen

Die Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. Und sie dürfen nur noch maximal vier Gäste an einem Tisch bewirten – es sei denn, die Gäste leben im selben Haushalt.

Elektronische Erfassung

Die Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Gaststätten sowie die Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten der Gäste in elektronischer Form erfassen. Dies erleichtert im Vergleich zu den von Hand geschriebenen Zetteln das Contact-Tracing.

Keine Kontaktsportarten

Auch beim Sport zieht der Kanton die Schraube an: Sportarten und Aktivitäten mit Körperkontakt – wie Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten, Tanz – sind verboten. Erlaubt sind nur individuelle Trainings. Die professionellen Teams dürfen weiterhin trainieren und Wettkämpfe austragen.

Maximal 1000 Zuschauer

Bei Wettkämpfen des professionellen Leistungssports sind höchstens 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Trainings der Profisportlerinnen und Profisportler müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Singen nur mit Maske

Chorsingen ist nur dann erlaubt, wenn an Proben und Aufführungen generell Masken getragen werden.

Maske auf dem Markt

Auch auf Märkten und an Messen gilt sowohl drinnen als auch draussen eine Maskenpflicht.

Eingeschränkte Heimbesuche

In Einrichtungen des Gesundheitswesens –in Spitälern und in Pflegeheimen – werden Besuche streng begrenzt durchgeführt. Dabei stellen die Spitäler und Heime ihre Regeln selber auf.

Fernunterricht an Hochschulen

Die Hochschulen werden beauftragt, für Vorlesungen und Gruppenseminare Fernunterricht zu organisieren. Ausnahmen können für besondere Situationen gemacht werden, wie beispielsweise für stark interaktiven Unterricht im Labor oder in einer Werkstatt. Der Fernunterricht findet nicht sofort ab Montag statt; die Hochschulen haben Zeit, diesen vorzubereiten.

njb

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